Pressemitteilung

Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist überfällig, bleibt aber Stückwerk

Jan SchalauskeWohnen

Anlässlich der heute von Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir bekannt gegebenen Einführung des Genehmigungsvorbehalts zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hessen erklärt Jan Schalauske, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Einführung des Genehmigungsvorbehalts zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hessen ist ein längst überfälliger Schritt, bleibt aber Stückwerk. Denn die Maßnahme kommt für die unzähligen Mieterinnen und Mieter zu spät, die in den letzten Jahren durch skrupellose Entmietung bereits verdrängt wurden. Zudem gilt das Instrument nur in Kommunen, wo es nach offizieller Definition einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Städten wie Gießen sowie Hanau und Rüsselsheim im Rhein-Main-Gebiet, die unsinnigerweise nicht in diese Kategorie fallen, wird von der Landesregierung also weiterhin die Möglichkeit verwehrt, gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorzugehen.

Schließlich wird die Wirksamkeit des Genehmigungsvorbehalts noch dadurch beschränkt, dass er nur in Milieuschutzgebieten gilt. Unter diesen Bedingungen kann kaum von einem wirkungsvollen Instrument gegen spekulativen Leerstand gesprochen werden.“

Da der Genehmigungsvorbehalt nur in Milieuschutzgebieten gelte, sei es umso wichtiger, einen genauen Überblick über die bisherige Ausweisung solcher Gebiete durch die hessischen Kommunen und die damit verbundenen regulatorischen Maßnahmen zu erhalten, so Schalauske. Antworten der Landesregierung hierzu erwarte man sich von einer Kleinen Anfrage zu Milieuschutzgebieten in Hessen, die heute eingereicht worden sei.

„Die vielen Probleme zeigen, dass der Genehmigungsvorbehalt kein Ersatz für ein echtes Gesetz gegen spekulativen Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung ist. Umso ärgerlicher ist es, dass diese Landesregierung ein solches Gesetz weiterhin verhindert. Einmal mehr verweigert Schwarzgrün den Mieterinnen und Mietern somit einen wirklich wirkungsvollen Schutz gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung.“

Hinweis:

Die Kleine Anfrage ‚Milieuschutzgebiete in Hessen‘ finden Sie unten

Dateien