Pressemitteilung

Hessische Beamtengesetze: Keine ausführliche Beteiligung der Gewerkschaften

Hermann SchausInnenpolitik

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften für alle hessischen Beamtinnen und Beamten erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Was nun auf 51 Seiten als Gesetzentwurf von CDU und Grünen vorgelegt wurde, betrifft nahezu alle Bereiche der landesweiten Regelungen für mehr als 150.000 Beamtinnen und Beamten beim Land Hessen und den Kommunen. Wieder hat es die Landesregierung nicht geschafft, einen geordneten Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten. Das nun überhastet eingebrachte Gesetz von CDU und Grünen wurde nicht ausreichend mit den Gewerkschaften beraten, eine Anhörung dazu fand auch nicht statt.“

Mit der erneuten Einbringung von umfassenden, im Innenministerium geschriebenen Entwürfen, den die Koalitionsfraktionen eingebracht hätten, habe die Landesregierung bewusst die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände umgangen. Bei Gesetzentwürfen sollte die Landesregierung künftig wieder zum gesetzlich vorgesehenen Verfahren zurückfinden, so Schaus.

„Die im Gesetzespaket vorgesehene Erweiterung des Kreises der politischen Beamtinnen oder Beamten - nun auch für die künftige Landespolizeipräsidentin - lehnen wir ab. Aus unserer Sicht muss bei der Stellenbesetzung von Polizeipräsidentinnen und Präsidenten allein die Fachlichkeit entscheiden und nicht das Parteibuch. Diese Stelleninhaber müssen ihre Funktion unabhängig und neutral ausüben und dürfen nicht von der Willkür des Innenministers abhängig sein. Die vorgesehene Erhöhung des Höchstalters von 32 Jahren auf 36 Jahren bei Bewerbungen für die Polizei sehen wir ebenso kritisch wie die erneute Möglichkeit, für im Einstellungstest durchgefallene Anwärterinnen und Anwärter sich nach drei Jahren erneut bewerben zu dürfen. Dies deutet auf erhebliche Probleme bei den Bewerbungen für die Polizei hin.“