Pressemitteilung
Höhere Hürden für Rechtsschutz vor den Sozialgerichten: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann auf Abwegen
Eine Initiative von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sieht vor, dass Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mehr als zehn Klagen bei Sozialgerichten angestrebt haben, mit einer Verfahrensgebühr belastet werden sollen. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Bei allen absurden Initiativen der hessischen Justizministerin schlägt diese dem Fass den Boden aus. Wenn es großflächige missbräuchliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte gibt, kann man darüber diskutieren, welche Lösungen es hierfür geben kann. Eine Missbrauchsgebühr kann übrigens bereits jetzt verhängt werden. Doch pauschal allen Klägerinnen und Klägern, die in den letzten zehn Jahren zehn Klagen angestrebt haben, eine Gebühr aufzuerlegen, wäre völlig daneben.
Sie greift zudem völlig ungerechtfertigt in das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ein. Der Entwurf der Justizministerin trifft in einem großen Rundumschlag die Schwächsten. Denn bei längerem Grundleistungsbezug ergehen viele und oft eben auch fehlerhafte Bescheide.“
Gegen fehlerhafte Bescheide auch juristisch vorzugehen, sei für die Leistungsbezieher oft eine enorme Belastung und habe absolut gar nichts mit Querulantentum zu tun, so Wilken.
„Um die Sozialgerichte zu entlasten braucht es auf der einen Seite mehr Richterinnen und Richter. Und auf der anderen Seite eine sanktionsfreie Mindestsicherung.“
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