Pressemitteilung

Prozess gegen Stephan Ernst: Solidarität mit Ahmed I. und mit Betroffenen rassistischer Gewalt

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

Anlässlich der heutigen Aussage Ahmed I.s vor Gericht und den Solidaritätskundgebungen vor dem Gebäude erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im Lübcke-Untersuchungsausschuss:

„Über vier Jahre mussten vergehen, bis der rassistische Angriff auf Ahmed I. vor Gericht verhandelt wird. Seine Aussage als Nebenkläger bringt eine wichtige Perspektive Betroffener rassistischer Gewalt in den Prozess ein, die in den Ermittlungen über Jahre vernachlässigt wurde.“

Hermann Schaus kritisiert, dass zwar unmittelbar nach dem Angriff halbherzige Ermittlungen erfolgt seien. Die daraus resultierten Verdachtsmomente seien aber keineswegs konsequent verfolgt worden. Die Tat sei nicht als politisch motivierte Kriminalität rechts eingeordnet worden, wodurch auch Hilfe aus dem Opferhilfsfonds des Bundes verwehrt geblieben sei. Und das, obwohl es schon damals eindeutige Hinweise auf eine rassistische Motivation der oder des Täters gegeben habe. Dies zeige, dass die Ermittlungsbehörden auch nach der Mordserie des NSU nicht die richtigen Lehren aus dem Umgang mit Betroffenen rassistischer Gewalt gezogen hätten.

„Allein der Arbeit antifaschistischer Initiativen und Beratungsstellen wie Response ist es zu verdanken, dass Ahmed I.s Stimme gehört wurde und die Ermittlungen nicht das persönliche Umfeld des Betroffenen, sondern endlich rechte Strukturen in den Blick nahmen. Wären die Ermittlungen konsequent geführt worden, hätte möglicherweise auch der Mord an Dr. Walter Lübcke verhindert werden können. Diese Fragen werden uns auch im Untersuchungsausschuss begleiten.“