Pressemitteilung

Quellenschutz vor Mordermittlungen? Akten-Hickhack zwischen Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz darf Lübcke-Mordermittlungen und Terror-Aufklärung nicht gefährden

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitikLübcke-Mord

Anlässlich der Äußerungen des Generalbundesanwaltes vor dem Innenausschuss des Bundestags zum Mord an Walter Lübcke. erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und ehemaliger Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: 

„Der Generalbundesanwalt äußerte sich vor wenigen Tagen gegenüber dem Deutschen Bundestag eindeutig: Erstens lägen ihm Informationen des hessischen Geheimdienstes zum mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan Ernst erst seit Oktober 2019 vor - und damit Monate nach dessen Festnahme. Zweitens seien dabei auch Informationen zum mutmaßlichen Mordhelfer Markus H. enthalten gewesen. Drittens seien die Aktenlieferungen aus Hessen bis heute nicht vollständig, obwohl bereits im Dezember Anklage gegen Stephan Ernst erhoben werden sollte und sowohl dessen Festnahme, wie auch Strukturermittlungen zu möglichen NSU- oder Rechtsterror-Verbindungen seit über einem halben Jahr im Gange sind. Zudem seien die hessischen Akten geschwärzt und nicht gerichtsverwertbar.“

Diese Aussagen des Generalbundesanwaltes stehen im Widerspruch zu den wenigen Aussagen des Hessischen Innenministers Peter Beuth, die er auf Fragen der Opposition im Innenausschuss im November gemacht hatte. Seinen Angaben nach lägen dem GBA alle Informationen zu Stephan Ernst und Markus H. bereits seit Juli 2019 vor. Außerdem sei Markus H. nicht im sogenannten „120-Jahre Geheimbericht“ aufgeführt. Da nach Aussagen von Peter Beuth angeblich alle seine Antworten mit dem Generalbundesanwalt Wort für Wort abgestimmt gewesen sein sollen, überraschen uns diese Widersprüche zwischen beiden nun umso mehr.

DIE LINKE hat deshalb einen dringlichen Berichtsantrag in den nächsten Innenausschuss eingereicht, der von Innenminister Beuth am kommenden Donnerstag beantwortet werden muss. Dabei geht es uns erneut auch um die Frage, ob Morde durch Neonazis und rechtsterroristische Verbindungen wieder nicht umfassend aufgeklärt werden können, weil der hessische Innenminister die vorliegenden Akten zurückhalten lässt. Wie soll umfassend ermittelt werden, wenn nicht einmal der Generalbundesanwalt alle Akten hat, geschweige denn diese voll einsehen oder verwenden darf?“

Hinweis: Den Berichtsantrag finden Sie unten.

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