Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft auf Irrwegen: Neonazi-Chat eines Dienstgruppenleiters bei hessischer Polizei ohne Folgen

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitik

Zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Dienstgruppenleiter der hessischen Polizei erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Schon wieder bleibt ein eindeutig neonazistisches Verhalten innerhalb der Polizei durch die ergebnislose Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ohne Folgen. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist dabei schwer nachvollziehbar: Demnach fehle bei dem Versenden in eine WhatsApp-Gruppe ohne besonderen Namen eine Verbreitungs- und Verwendungshandlung im Sinne des § 86a StGB. Dabei wurde die WhatsApp-Gruppe allerdings als „Dienstgruppe“ der Polizei bezeichnet. Die eindeutig neonazistischen und zutiefst rassistischen Bilder wurden an etwa sechs weitere Polizistinnen und Polizisten durch den Dienstgruppenleiter verbreitet und dabei natürlich verwendet.“

Gleichzeitig habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Demonstranten ermittelt, die gegen eine AfD-Kundgebung in Frankfurt protestierten und dabei Transparente mit durchgestrichenen Hakenkreuzen sowie ein weit verbreitetes Bild von Bernd Höcke in Hitlergruß-Pose verwendeten, so Schaus.   

„Wenn es Schule macht, dass in hessischen Polizei-Dienstgruppen Neonazi-Material ungestraft verbreitet werden darf, während die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen durch Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird, dann misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß.“