Pressemitteilung

Zahlen der Landesregierung bestätigen Scheitern der eigenen Teststrategie

Christiane BöhmCoronaGesundheit

Die Hessische Landesregierung betont gern, dass sie weit vor allen anderen Bundesländern ein umfassendes Testangebot für Pflegekräfte, Erzieher*innen und schulisches Personal unterbreitet hat. Zahlen der Landesregierung belegen nun eindrücklich: Getestet wurde kaum. Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, kommentiert: 

„In der vergangenen Woche haben die demokratischen Oppositionsparteien Schwarzgrün und die Landesregierung zu einer ehrlichen Analyse von Versäumnissen in der Corona-Pandemie aufgefordert, was leider erneut ungehört blieb. Wie dringend nötig eine solche Fehlerkultur wäre, zeigen nun Zahlen zum Mittelabfluss aus dem Sondervermögen bis Ende 2020, wenn es um die Testungen für Erzieherinnen und Erzieher, Pflege- und Lehrkräfte geht.

Die bereitgestellten Mittel wurden kaum genutzt: Nicht mal 15 Prozent wurden bei Lehrkräften, gerade einmal 5,3 Prozent bei den Erzieherinnen und Erziehern und – mit Blick auf die hohen Todeszahlen in den Pflegeheimen – erschreckend geringe 5,8 Prozent der Mittel für Tests in der Pflege verausgabt. Greifen wir die Pflege beispielhaft heraus, so wird deutlich, dass im gesamten zweiten Halbjahr gerade einmal 15.000 Tests finanziert wurden. Die Landesregierung selbst hatte jedoch für die 90.000 Berechtigten allein zwischen Sommer- und Herbstferien 237.500 Tests kalkuliert.“

Böhm hat die Zahlen für eine Kleinen Anfrage aufgearbeitet und erwartet von der Landesregierung Auskunft darüber, wie dieses geringe Testvolumen erklärt wird.

„Es ist schockierend, dass angesichts der vorliegenden Zahlen die Landesregierung weiter von ihrer angeblich hervorragenden Arbeit überzeugt ist. Entweder verweigert sie sich der Realität, die aus ihren eigenen Zahlen spricht, oder sie will die Öffentlichkeit über die vorhandenen Fehler hinwegtäuschen. Ich weiß wirklich nicht, welches der beiden Szenarien ein größerer Bärendienst für unsere Gesellschaft wäre.“

Im Anhang übermitteln wir Ihnen sowohl die Kleine Anfrage mit weiteren Berechnungen, als auch den zweiten Quartalsbericht 2020 (HHA AV 20/26) zur Umsetzung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes (GZSG) mit Stichtag 31.12.2020, der Ausgangspunkt der Berechnungen war.