Pressemitteilung
Personalvertretungsgesetz: Echte Mitbestimmung im öffentlichen Dienst weiter Fehlanzeige
Anlässlich der Auswertung und Debatte im Innenausschuss zur Anhörung in Sachen ‚Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes‘ erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die heute stattgefundene Auswertung der öffentlichen Anhörung verlief enttäuschend. Mit dem vorlegten Gesetzentwurf und auch den kurzfristig eingebrachten Änderungen bleibt die schwarzgrüne Landtagsmehrheit weit hinter den Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften, aber auch den eigenen Ansprüchen im Koalitionsvertrag zurück. Weder werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten substanziell ausgeweitet, noch werden die Personalräte im erforderlichen Umfang für ihre wichtigen Tätigkeiten freigestellt oder die Personalräte personell gestärkt.
Völlig unerklärlich bleibt die Regelung im Gesetz, dass Dienststellenleitung und Personalrat selbst bei völliger Übereinstimmung keine freiwilligen Dienstvereinbarungen abschließen dürfen. Leider wurde unser Änderungsantrag, der diese Punkte berücksichtigt, von Schwarzgrün abgelehnt.“
Zu begrüßen sei, dass die Forderungen der Landes-ASten-Konferenz übernommen worden seien, studentische Hilfskräfte in Mitbestimmungsfragen einzubeziehen, so Felstehausen. Trotzdem bleibe die Kritik, dass studentische Hilfskräfte nicht nur durch schlechte Arbeitsbedingungen und befristeten Arbeitsverträgen benachteiligt werden sollten, sondern ihnen weiter der volle Zugang zur Mitbestimmung fehle und sie nicht als Beschäftigte anerkannt würden.
„Es bleibt dabei: Wenn der öffentliche Dienst die Herausforderungen der digitalen Zukunft meistern will und für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv sein will, braucht es eine echte Mitbestimmung statt Basta-Mentalität.“
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