Pressemitteilung

Recht auf Ganztag droht in Hessen zu scheitern: Studie stützt Kritik der LINKEN

Elisabeth KulaBildung

Zur Studie der Bertelsmann-Stiftung bezüglich der Umsetzung des Rechts auf ganztägige Betreuung an Grundschulen erklärt Elisabeth Kula, Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Studie untermauert die Kritik, die wir seit Jahren an den Kultusminister richten. Es gibt einen erheblichen Personalmangel an Grundschulen – sowohl an Lehrkräften als auch an Erzieherinnen und Erziehern, der die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gefährdet. Laut Studie fehlen an den Grundschulen bis zu 5.000 Erzieherinnen und Erzieher bis zum Jahr 2030.

Auch in den Kitas herrscht Personalmangel, sodass viele Kinder nicht betreut werden können. Es wird damit gerechnet, dass bis 2030 etwa 27.000 Fachkräfte in den Kitas gebraucht werden. Dass diese Probleme geleugnet oder schöngeredet werden, zeigt, wie wenig sich die schwarzgrüne Landesregierung für Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit interessiert.“

Die Arbeitsbedingungen an Grundschulen seien in Hessen ohnehin untragbar. So habe Hessen eine der höchsten Pflichtstundenzahlen für Grundschullehrkräfte. Gleichzeitig bezahle man Grundschullehrkräfte, größtenteils Frauen, immer noch schlechter als alle anderen Lehrämter, so Kula. Es brauche endlich ein Umdenken und die Anerkenntnis, dass an den Grundschulen die entscheidenden Grundlagen für den weiteren Bildungs- und Lebensweg gelegt würden.

„Als LINKE fordern wir schon lange eine Anhebung der Besoldung der Grundschullehrkräfte auf A13, eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl sowie ein Fachkräftegewinnungs- und ein Fachkräfteentlastungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher. Ein echter und hochqualitativer Ganztag mit kostenfreien Bildungsangeboten bis 17 Uhr kann nicht auf Sparflamme gelingen. Kultusminister Alexander Lorz will sich weiter durchmogeln – das wird aber spätestens 2026, sobald der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule gilt, nicht nur ihm, sondern den Familien und Beschäftigten an Grundschulen auf die Füße fallen.“