Pressemitteilung

Sonntagsöffnungen im Einzelhandel: Keine weiteren verfassungswidrigen Experimente

Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnungen in der Corona-Pandemie erklärt Hermann Schaus, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„All die einschlägigen Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, halten weder die FDP noch den hinter ihr drängenden Handelsverband und die Vereinigung der hessischen Unternehmer davon ab, erneut für eine rechts- und sogar verfassungswidrige Gesetzesänderung einzutreten. Den Unverbesserlichen, die sich erneut ans Werk gemacht haben, den Sonntagsschutz aufzuweichen und sogar wollten, dass an Adventssonntagen die Läden für sechs Stunden geöffnet werden sollten, wurde in den parlamentarischen Debatten erneut eine Lehrstunde erteilt.“


Der Versuch, über den Umweg der Corona-Pandemie zu weiteren Ladenöffnungen an Sonntagen zu kommen, sei erneut gescheitert, so Schaus. Das Argument, die Kundenströme durch Sonntagsöffnungen entzerren zu wollen, wodurch die Corona-Beschränkungen angeblich besser einzuhalten seien, bleibe falsch und verfassungswidrig.


„Auch durch ständige Wiederholung wird die Behauptung, dass Sonntagsöffnungen zu einer Entzerrung der Kundenströme beitragen, nicht richtiger. Das Gegenteil ist der Fall: Sonntagsöffnungen, die oft von besonderen Angeboten begleitet werden, wirken als Anreiz für Menschen, gerade an diesem Tag in die Geschäfte zu eilen. Das führt zu gefährlichen Menschenansammlungen. Ein solcher Gesetzentwurf ist kontraproduktiv und sogar gefährlich.“