31. Sitzung – Fahrlässige Aktenprüfung oder wie Warnungen verhallen

Am 1.7.2022 wurden zwei Zeug:innen zu diversen Beweisthemen befragt: Die Beurteilung der Gefährlichkeit von Stephan Ernst und Markus H. sowie die Einschätzungen „abgekühlt“ vs. „brandgefährlich“, das Löschmoratorium, Aktenübermittlungen an Untersuchungsausschüsse sowie der Informationsfluss zwischen Regierung und HMdIS an Parlament und Öffentlichkeit.

 

 

Dr. Wilhelm Kanther – Leiter der Rechtsabteilung im Hessischen Innenministerium, zuständig für die Fachaufsicht des LfV (seit April 2013)

Herr Kanther begann mit einigen allgemeinen Ausführungen zum Löschmoratorium für Akten im Bereich „Rechtsextremismus“ sowie zur Prüffrist von 5 Jahren bei der Aktenaufbewahrung. Diese solle die Notwendigkeit der Speicherung absichern. Explizit machte er deutlich, dass eine Löschung von Daten je nach Ergebnis der Prüfung auch erst nach 10 oder 15 Jahren erfolgen könne – in Einzelfällen sogar darüber hinaus. Aufgrund des Löschmoratoriums würden die Akten aber zum Datenschutzbeauftragten abgegeben und nicht vernichtet.

Kanther führte aus, keine Kenntnis von der Praxis bei Aktenprüfungen und -löschungen im LfV gehabt zu haben. Heute wisse er, dass Akten grundsätzlich gelöscht worden seien, wenn fünf Jahre keine neuen Erkenntnis vorgelegen habe. Retrospektiv stelle er fest, dass eine vertiefende Analyse bei Personen mit Gewaltneigung opportun sei. Die Entscheidung, die Akte intern zu löschen, sei „nicht richtig“, das Verfahren „zu wenig intensiv“ gewesen, um abschließend urteilen zu können. Im Amt sei die Einstellung gewesen: Wer sich an Vorschriften halte, mache keine Fehler.

Auch vom beschleunigten „Listensperrverfahren“ (s. Berichte zur 28. und 30. Sitzung) habe Kanther erst nach dem Mord an Dr. Lübcke erfahren. Der LfV-Präsident habe davon berichtet, als er es habe umstellen wollen. Bei dem Verfahren sei nur im Informationssystem NADIS nach dem Datum der letzten Erkenntnis geschaut worden. Kritik an einer mangelnden fachlichen Aufsicht des LfV durch die Rechtsabteilung empfand Kanther als ungerechtfertigt: Aufsicht bestehe nicht darin, die Arbeit mitzumachen oder zu leiten.

DIE LINKE ist zwar im Allgemeinen nicht von der Arbeit des LfV überzeugt; das Ausbleiben von Fachaufsicht und parlamentarischer Kontrolle verschärft das Problem unserer Meinung nach aber enorm. Unsere Frage, wie viele Akten zu „Rechtsextremisten“ beschleunigt und ohne Prüfung aus dem System genommen wurden, blieb unbeantwortet. Auf welchen Zeitraum sich die bisher genannte Zahl von 1186 Akten bezieht, ist uns unklar.

 

Frau R. – ehemalige Mitarbeiterin beim LfV (2007-2016), Auswertung in der Abteilung Rechtsextremismus (2012-2015)

Frau R. war an der (internen) Löschung der Akte von Stephan Ernst am 15.6.2015 beteiligt, die vom oben genannten Listensperrverfahren umfasst war. Sie gab an, ebenso wie ihre Kollegin (s. 30. Sitzung: Frau B.), keine Berührungspunkte mit Ernst und auch keine Zuständigkeit für Nordhessen gehabt zu haben. Das Listensperrverfahren sei eingeführt worden, weil es eine enorme Anzahl an Prüffällen gegeben habe. Aufgrund einer Systemumstellung sei das problematisch gewesen.

Als sie die Liste mit Ernst bekommen habe, sei Ernst bereits „geprüft“ gewesen – durch die zuständige Sachbearbeitung. Die Akte von Ernst habe sich im Büro der Abteilungsleitung befunden, vorne sei ein Zettel mit Prüfnotizen angeheftet gewesen. Darauf habe sich ein Votum befunden, die Akte zu löschen. Als ein Kollege Unverständnis geäußert habe, dass Ernst gelöscht werden solle, habe Frau R. das zum Anlass genommen, um einen Blick in die Akte zu werfen. Nachdem sie die Akte eingesehen habe, habe sie handschriftlich notiert, dass eine weitere Verlängerung der Speicherung möglich sei und eine frühestmögliche Löschung abgelehnt.

Im Laufe der Befragung wird deutlich, dass das Prüfblatt womöglich formal nicht Bestandteil der Akte wurde – sondern nur vorne angebracht war. Der Ausschuss zeigte sich erstaunt über dessen Existenz, da das Prüfblatt dem Parlament nach aktuellen Erkenntnissen nicht zugeliefert wurde. Obwohl für das LfV unserer Ansicht nach die Pflicht zur Vorlage besteht, haben wir davon in unseren Akten keine Kenntnis nehmen können. Sollte sich bewahrheiten, dass Prüfnotizen fehlen, die sich explizit gegen eine frühestmögliche Löschung aussprechen und eine Prüfung durch die zuständige Sachbearbeitung nachvollziehbar machen, müssen wir davon ausgehen, dass dem Ausschuss Material vorenthalten wird.

Zum erstem Mal wurde am Freitag eine inhaltliche Prüfung der Akten beschrieben. Bisher fanden wir skandalös, dass keine Beurteilung der Gefährlichkeit und Analyse von Stephan Ernst vorgenommen wurde. Dies könnte sich aber als unzureichend herausstellen und von einem größeren Skandal abgelöst werden: Der internen Löschung trotz geäußertem Widerspruch und „inhaltlicher Prüfung“. Wie diese Prüfung aussah und wieso die Sperrung dennoch durchgesetzt wurde, wird zu klären sein.