19. Prozesstag: Vernehmung des Informatikers K.

An diesem kurzen Verhandlungstag wird als Zeuge der Informatiker K. vom LKA Wiesbaden vernommen. Als Teil der „Taskforce Internet” war er an den Ermittlungen gegen den Angeklagten Alexander M. ab Januar 2019 beteiligt. Bei seiner Vernehmung sagt er, dass er mit der Auswertung digitaler Spuren vertraut gewesen sei. Als erstes berichtet er von seinen Auswertungen zur Nutzung des Tor-Browsers bei der Versendung der ersten Drohschreiben über ein Online-Faxprogramm. Hierbei erläutert K., dass der „user agent string” nicht anonymisiert gewesen sei, wie es sein sollte. Hierdurch fand K. heraus, dass der Browser „mit hoher Wahrscheinlichkeit” mit einer App auf dem Handy genutzt worden sei, da nur hier dieser Fehler auftrete. In sehr langatmigen Erklärungen ging K. auf die Funktionsweise des Tor-Browsers ein, um seine Schlussfolgerung zu erklären. Der Angeklagte M. fragte den Beamten, ob man über den genutzten Mail-, beziehungsweise Faxanbieter zeitversetzt Mails oder Faxe versenden könne. Ersteres bejahte K., letzteres verneinte er.

Dann berichtete K. von seinen Nachforschungen zu den Adressen der Empfänger*innen der Drohmails und sagte, dass er keine Spur zur Adresse von İdil Baydar habe finden können. Die Daten von Jan Böhmermann hingegen seien leicht aufzufinden gewesen, da sie nach einem Leak vielfach im Netz vorlägen. K. berichtet auch, dass er an der Sicherung des PCs von M. bei der Wohnungsdurchsuchung beteiligt gewesen sei.

Die Nebenklage, heute vertreten durch Antonia von der Behrens und Alexander Hoffmann, fokussierte ihre Fragen auf Widersprüche zwischen Polizeiprotokollen und der Aussage von K. Eine Frage bezog sich auf unvollständige Daten zum Versand von Faxen und wie die Kommunikation mit dem Anbieter zur Datensicherung ablief. Laut Aussage von K. war er hier nur einer von mehreren Personen, die an der Kommunikation beteiligt gewesen seien. Durch die Befragung wurde auch der Fokus darauf gelegt, dass einzig auf dem beschlagnahmten Smartphone des Polizeibeamten S. vom 1. Frankfurter Polizeirevier, gegen den bald ein eigenes Verfahren ansteht, eine Tor-Browser Applikation gefunden wurde. K. gibt an, selbst nicht mit dem Apple-Betriebssystem vertraut zu sein. Warum kein Abgleich vorgenommen worden sei, um zu sehen, ob Drohfaxe hierüber versandt wurden, konnte K. nicht beantworten. Er berief sich auf einen Unterschied zwischen Dateien, die direkt auf Smartphone gespeichert werden und jene, die in einer Cloud gespeichert wurden. K. erläuterte, sich „missverständlich” ausgedrückt zu haben. Zum Schluss beschwerte sich die Bundesanwaltschaft, dass sie die Ausführungen der Nebenklage nicht nachvollziehen könne.