26. Prozesstag: Abschluss der Beweisaufnahme

An diesem Sitzungstag werden die letzten Beweisanträge und die weitere Verfolgung bestimmter Anklagepunkte verhandelt. Das Gericht ist darum bemüht, das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen. Die vorsitzende Richterin fragt zunächst die Nebenklage, ob sie weitere Erläuterungen zu einem Beweisantrag, welchen sie auch in einem weiteren Verfahren gegen den Polizisten S. vom 1. Frankfurter Polizeirevier eingereicht hat, abgeben wolle. Dies wird verneint.


Dann erörtert die Staatsanwaltschaft, warum sie von der Anklage weiterer Sachverhalte absehen möchte. Hier geht es um kinder-, beziehungsweise jugendpornographische Medien (Minderjährige ab 14 Jahren), die im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten M. sichergestellt wurden. Die unter anderem auf einem PC, USB-Stick und einer Videokassette gefundenen Darstellungen werden zugunsten von M. als jugendpornographisch ausgelegt, da Sachverständige das Alter der Abgebildeten nicht sicher feststellen konnten. Da einige Medieninhalte bereits Gegenstand anderer Strafverfahren waren, wird von ihrer weiteren Verfolgung abgesehen. Übrig bleiben zunächst zwei Bilder. Hinzu kommen 15   von 21 Medien aus einem weiteren Datensatz. Die Titel der Dateien werden später von der Richterin für die Beweisaufnahme eingelesen.


Dann trägt die Richterin vor, welche Anklagepunkte sich mit Abschluss der Beweisaufnahme als unbegründet erwiesen hätten, beziehungsweise aus anderen Gründen eingestellt werden. Hierbei ging es vornehmlich um Beleidigung und Volksverhetzung. Aufhorchen ließ die Bewertung des Gerichts, wonach in einer Drohmail an Deniz Yücel keine „ausländerfeindliche" Beleidigung vorliege, da der Journalist rechtlich kein Ausländer sei und folglich auch nicht als solcher beleidigt werden könne. Zudem wurden weitere Beweismittel von der Richterin eingebracht. Hier ging es um Bestätigungsmails einer Faxdienstleistungsseite an eine vom sogenannten „NSU 2.0” für Drohmails genutzte E-Mailaddresse.


Das Gericht entscheidet, einen Zeugen zur Datenerhebung bei den Ermittlungen gegen die Beamt*innen des 1. Polizeireviers nicht erneut vorzuladen. Auch ein Kriminalhauptkommissar wird nicht geladen, der bezüglich der Ermittlungen gegen den Polizisten S. aussagte, dass dieser hinsichtlich Zeitangaben gelogen habe und es möglich sei, dass er genug Zeit gehabt hätte, das erste Drohfax an die Nebenklägerin Başay-Yildiz zu versenden. Es sei „für dieses Verfahren ohne Bedeutung”, so die Richterin. Auch Ähnlichkeiten zu Chatgruppen auf S.s Handy mit Namen wie „Alsfeld 2.0” wurden als unzureichend zurückgewiesen. Es solle keine weiteren Ermittlungsgesuche des Gerichts hierzu geben. Auch die Vorladung des extrem rechten Drohmailsenders André M. aus Berlin wird abgelehnt. Dies hatte die Nebenklage gefordert, um ein Kennverhältnis zwischen André M. und dem Angeklagten Alexander M. feststellen zu können.


Abschließend möchte M. eine Erklärung abgeben, wird allerdings von der Richterin unterbrochen, da seine Einlassung als Plädoyer zu werten sei. M. sieht dies nicht ein und fordert, diesen Sachverhalt im Gerichtsprotokoll festhalten zu lassen, was auch geschieht. Damit endet die Beweisaufnahme.

Am 6. Oktober sollen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage ihre Plädoyers halten, am 24. Oktober die Verteidigung. Die Urteilsverkündung soll am 27. Oktober stattfinden. Die Verhandlung findet jeweils am Landgericht Frankfurt um 9:15 Uhr in Raum 165 statt.