27. Prozesstag: Behandlung von weiteren Beweisanträgen

Am 27. Prozesstag gegen Alexander M. wurden einige Anträge der Staatsanwaltschaft und Nebenklage sowie Mitteilungen durch den Senat behandelt.

Die vorsitzende Richterin gibt an, dass in elf Fällen der Drohschreiben ein Strafzumessungsparagraph in Bezug auf das Urteil angewendet werden könnte. Mitgeteilt werde dies, damit in den Plädoyers darauf Rücksicht genommen werden könne. Weiter hatte der Angeklagte M. eine Google Bilder Rückwärtssuche in Bezug auf das jugend-/kinderpornographische Material, welches auf seinem Computer gefunden wurde, beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Während des Verfahrens seien zwei Strafanträge „vermisst“ worden, einen Antrag von der Politikerin Martina Renner (DIE LINKE) habe die vorsitzende Richterin Distler aufgefunden.

Weiter sei durch die Richterin Distler Kontakt mit dem Amtsgericht Tiergarten aufgenommen worden, um das Missverständnis bezüglich eines vermeintlich neu aufgetauchten Bekennerschreibens mit dem Absender „NSU 2.0“ aufzuklären. Alexander M. wollte dies einführen, nimmt jedoch seinen Antrag zurück. Der Angeklagte M. ging aufgrund eines Fernsehberichtes davon aus, dass in den vergangenen Wochen ein Drohschreiben – welches bereits am 21. März 2019 versendet wurde – jünger sei. Darin wird „Verantwortung für den Brandanschlag“ gegen Ferhat Kocak übernommen und mit „Grüße vom SEK Frankfurt – der Einsatzleiter Conchita Wurst“ unterschrieben.

Im weiteren Verlauf wird erneut die Diskussion um verschiedene Zeitstempel entfacht, da in dem Drohschreiben gegen das Oberlandesgericht Frankfurt während des Prozesses gegen Stephan E. zwei verschiedene Uhrzeiten auftauchen. Am 16. Juni 2020 ging um 7:08 Uhr eines Verhandlungstages im Prozess gegen den Mörder Walter Lübckes eine Drohung gegen den vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel ein. Darin wird vor vermeintlich deponierten Sprengsätzen gewarnt und damit gedroht, anwesende Personen zu erschießen. In dem Schreiben werden sehr detaillierte Aufenthaltsorte von Journalist:innen genannt, was eine gewisse Ortskenntnis des Gerichtsviertels in Frankfurt und Abläufe vor Ort erfordert. Die Unschlüssigkeit bezüglich der Uhrzeiten seien laut Distler auf verschiedenen Zeitzonen zurückzuführen.

Anschließend wird ein Gutachten M.‘s Computer verlesen. Es sei wahrscheinlich, dass dieser lediglich von dem Angeklagten genutzt wurde. Die Festplatte sei nicht verschlüsselt gewesen. Darauf habe sich ein Lageplan vom Landgericht befunden. Zudem sind anhand der aufgefundenen Dokumente Interessensgebiete von Alexander M. festgelegt worden, so bspw. psychische Erkrankungen oder Nationalsozialismus. Auf dem Computer habe sich das Dokument „Dich ruft die SS“ befunden, worin die Waffen-SS beworben werde und sich Erläuterungen von Begriffen wie SS Obersturmbannführer befinden. Außerdem würden sich die Interessen des Angeklagten auf juristische Gebiete ausweiten, was durch das Dokument „Ausspähen von Daten“ belegt sei. Darin würden sich rechtliche Erläuterungen zum Unterschied des Skimmings und Ausspähen von Daten befinden. Auch die Themengebiete Schach, Rhetorik, Pornographie und Asylpolitik seien für Alexander M. von Bedeutung gewesen. Weiter sei das oben erwähnte Drohschreiben gegen Sagebiel wortgleich auf dem Computer aufgefunden worden.

Die Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens gibt in einem Antrag an, dass Alltofax ein Anbieter sei, auf den Personen im Internet stoßen, welche wenige digitale Spuren hinterlassen wollen. Weiter gehe die Nebenklage nach aktuellem Stand davon aus, dass es eine direkte oder indirekte Kommunikation unter den Tätern gegeben habe, bei der die abgerufenen Daten ausgetauscht wurden.

In einem weiteren Antrag wird durch von der Behrens erläutert, weswegen für das erste Drohfax 2018 ein mobiles Endgerät verwendet worden und die darauffolgenden Schreiben der Torbrowser über einen Computer verwendet worden sei. Die sei für die Beweiserhebung relevant, da der Angeklagte nicht über ein mobiles Endgerät verfügt habe und seinen Windows-Rechner nicht gewechselt habe. Zudem gehe Alexander M. sehr vorsichtig mit seinen Daten um, weswegen ein kurzfristiger Einsatz eines mobilen Endgeräts nicht zum Angeklagten passen würde.

In einem weiteren Antrag wird das Auftauchen einer E-Mail-Adresse thematisiert, welche Teil des Wikipedia Artikels über den „NSU 2.0“ ist. Für die Beweisaufnahme sei es von Relevanz, ob die Adresse durch das Lesen des Artikels in den virtuellen Speicher (pagefile sys) gelangt ist oder nicht.

Bezugnehmend auf das Drohschreiben gegen das OLG Frankfurt 2020 gibt der Angeklagte an, dass er stets zugegeben habe, Mitglied einer Chatgruppe gewesen zu sein. Aus dieser heraus seien Straftaten begangen worden. Die Dokumente bzw. Fragmente der Drohschreiben auf seinem Computer seien darauf zurückzuführen, dass er diese, nachdem sie versendet worden seien, abgespeichert habe. Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ seien sechs Wochen vor seiner Festnahme beendet worden. Das „Projekt“ habe zum Ziel gehabt, Negativschlagzeilen in den Massenmedien zu erreichen. Jedoch sei „nichts passiert und es wird nichts passieren“, die Drohungen hätten sich dadurch „hochgeschaukelt“, sodass sich die Betroffenen an die Presse gewandt hätten. Weiter hätten im Jahr 2020 regelmäßig Personen in seiner Wohnung gewohnt, die auch Zugang zu seinem PC gehabt haben sollen. Er kenne sie aus JVA-Zeit, Namen wolle er nicht nennen. Ausführlich erläutert M., er habe seine Observation früh bemerkt und es daher unterlassen, sich mit vorbestraften Freunden zu treffen.

Nach der Mittagspause werden weitere aufgefundene Dateien auf M.‘s Computer besprochen. Darunter habe sich unter anderem eine 26-seitige Anleitung zum Bombenbau befunden sowie Dokumente, die sich mit Kreditkartenbetrug beschäftigen. Weiter wird erneut der Ahnennachweis von Horst M. eingeführt, ein Schreiben, welches durch ihn mit SS-Sturmbannführer unterschrieben ist dem Aufbau der Drohschreiben ähneln würden und als Vorlage habe dienen können. Weiterhin wird die Wohnung von Alexander M. als chaotisch beschrieben, lediglich sein Bücherregal sei gut sortiert. Hier seien u.a. Inhalte zu den Themen Nationalsozialismus, Gesprächsführung und Psychologie aufgefunden worden.

Der Antrag des Angeklagten zu Beginn der Sitzung das Verfahren auszusetzen, wird durch den Senat abgelehnt. Damit endet der Prozesstag, die nächste Verhandlung findet am 24. Oktober statt.