Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Beschäftigte erwarten konkrete Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt Diktat zu lebenslangem Schichtdienst bei 42-Stundenwoche"

Hermann Schaus

Rede zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts

Herr Präsident / Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

der von der Landesregierung erarbeitete und von der CDU und FDP-Fraktionen unter Umgehung der Bestimmungen des §110 des Hessischen Beamtengesetzes eingebrachte Gesetzentwurf zur sogenannten "Modernisierung des Dienstrechts" in Hessen ist auch in der jetzt geänderten Form ungenügend.

Wir erkennen durchaus an, dass der nun kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag von CDU und FDP einige Kritikpunkte aus der Expertenanhörung aufgreift.

So soll die Antragsaltersgrenze von 60 Jahren für die Versetzung in den Ruhestand bei Schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten nicht mehr um 2 Jahre angehoben werden, weil es in der Anhörung dazu starke Kritik gab. Dies begrüßen wir.

Auch wurde nun eine dreifache Staffelung für die Verlängerung des Pensionseintrittsalters, durch die Neuregelung des § 194 Abs. 3 des HBG für Beamtinnen und Beamten im langjährigen Schicht- und Wechselschichtdienst geschaffen.

Entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mussten sie nach den Hinweisen der Gewerkschaften auch Veränderungen an der europarechtswidrigen Regelung, der Anrechnung von Teilzeitbeschäftigten vornehmen.

Insoweit hat der gewerkschaftliche Protest im letzten Monat zu einigen Einsichten geführt und positive Veränderungen bewirkt.

Es bleibt aber dabei, dass zur Verhinderung einer Regierungsanhörung die Fraktionen von CDU und FDP von der Regierung vorgeschickt wurden, um die Arbeitszeiten der Beschäftigten noch einmal um immerhin zwei Jahre, also um mehr als 3400 Arbeitsstunden zu verlängern.

Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass derzeit schon zwei Drittel aller Beschäftigten in Hessen das Rentenalter von 65 Jahren nicht erreicht, im Schuldienst sind es sogar 90 Prozent, aber das interessiert beim Sparen bei den Landesbeschäftigten nicht.

Die jeweiligen Änderungsanträge von SPD und Grünen, die sie in die Ausschussberatungen eingebracht haben, greifen zwar das Thema Wochenarbeitszeit auf und beide fordern eine Reduzierung auf die bei Tarifbeschäftigten vereinbarte 40 Stundenwoche; bei den schwerbehinderten will die SPD sogar auf 38 Stunden herunter gehen.

Dies halten wir für richtig und notwendig, denn nach unserem Verständnis muss das Beamtenrecht dem Tarifrecht dem folgen. Die Hessischen Beamtinnen und Beamte haben schließlich mit 42 Wochenstunden die längste Wochenarbeitszeit bundesweit und dies ist mit nichts, schon gar nicht mit Haushaltseinsparungen zu begründen.

Alle Beschäftigten des Landes Hessen erwarten konkrete Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt eines Diktats zu lebenslangem Schichtdienst bei 42-Stundenwoche.

Der Änderungsantrag der Grünen enthielt allerdings für Schwerbehinderte die auf eigenen Antrag vorzeitig in Ruhestand gehen auch Nachteile, nämlich eine Kürzung von bis zu 18%, wo selbst die Regierungskoalitionen "nur" 10,8%  vorsehen. Hier wollen die Grünen also  bei dieser gesundheitlich besonders belasteten Gruppe, wie wir es ja auch bei der Besoldungserhöhung in 2008 erlebt haben, sparen. Dies halten wir weder für gerechtfertigt noch für akzeptabel.

Beide Änderungsanträge wurden also unter der Zielsetzung der Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf das Tarifniveau, bei gleichzeitiger  Akzeptanz einer grundsätzlichen Erhöhung des Eintrittsalters in den Ruhestand um zwei Jahre eingebracht.

Als LINKE lehnen wir, wie die Gewerkschaften, die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre grundsätzlich ab. Die angebliche demografische Notwendigkeit können wir nicht erkennen. Sie ist und bleibt ein vorgeschobenes Argument zur Rechtfertigung einen erheblichen Rentenkürzung.

Die ist mit uns weder bei Rentnerinnen und Rentnern, noch bei Beamtinnen und Beamten zu machen. Dies haben wir in der letzten Plenarsitzung mit unserem Antrag "Dienst-Unrechts-Reform zurück auf null - Pension mit 67 genauso unsinnig wie Rente mit 67" hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht.

Damit ist unsere Position klar, wir lehnen auch den jetzt geringfügig geänderten Gesetzentwurf ab.