Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Zahl Mitglieder in Parlamentarischer Kontrollkommission - 26.02.2019 - 5. Plenarsitzung
01:21 Dirk Gaw, AfD-Fraktion
04:06 Jürgen Lenders, FDP-Fraktion
08:33 Holger Bellino, CDU-Fraktion
12:39 Günter Rudolph, SPD-Fraktion
18:17 Hermann Schaus, Fraktion DIE LINKE
23:38 Mathias Wagner (Taunus), Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
29:36 Andreas Lichert, AfD-Fraktion
31:35 Robert Lambrou, AfD-Fraktion

Dringlicher Antrag Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz

Hermann Schaus

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Im NSU-Untersuchungsausschuss, in Anhörungen und zahllosen Debatten ist deutlich geworden: Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen ist mangelhaft. Sie ist rechtlich mangelhaft, weil die Abgeordneten kaum Rechte haben; Kollege Rudolph hat gerade darauf hingewiesen. Sie ist wegen ihrer besonderen Geheimhaltung mangelhaft,
weil – anders als in anderen Parlamenten – alles geheim bleibt und nicht einmal Vorgänge von erheblicher Bedeutung abstrakt öffentlich gemacht werden können. Sie ist politisch mangelhaft, weil zuletzt nur drei von fünf Fraktionen vertreten waren, davon zwei Regierungsfraktionen. Und sie ist objektiv gescheitert, wie wir unter anderem im NSU-Untersuchungsausschuss feststellen mussten.

So ist das Kontrollgremium weiterhin ein Feigenblatt, ein Placebo, eher ein Kontrollverhinderungsgremium. Das muss sich unserer Meinung nach ändern.

(Beifall DIE LINKE)

Dass die stärkere parlamentarische Kontrolle, die auch von den Regierungsfraktionen letztes Jahr noch im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses mit vorgetragen wurde, dann schnell endet, wenn man in parteipolitisches Kalkül hineinkommt, ist deutlich geworden. Ich bin Herrn Bellino ausdrücklich dankbar, dass er noch einmal die Diskussion angesprochen hat, die es in den letzten Wochen im Hintergrund gegeben hat, die auch zu der Überlegung der Koalition, insbesondere der CDU, führte, das Kontrollgremium auf drei Mitglieder zu reduzieren. Es ist also nicht eine große Geste, jetzt von fünf auf sieben Mitglieder zu gehen, sondern die parteipolitische Diskussion, die in dieser Frage eigentlich außen vor sein sollte, feiert muntere Urstände, und das parlamentarische Kontrollgremium wird genauso behandelt wie alle anderen Ausschüsse oder Gremien, die hier zu besetzen sind,
nämlich nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht nach Demokratiegesichtspunkten. Das hat insbesondere die CDU zu verantworten, das ist doch klar.

Der Koalitionsvertrag sieht in der Tat Neuregelungen vor, die Schwarz-Grün in der letzten Legislaturperiode noch strikt abgelehnt hat. Das geht uns zwar nicht weit genug, aber immerhin, es bewegt sich etwas, und das ist gut. Doch das nutzt am Ende nichts, wenn wieder hauptsächlich die Regierungsfraktionen vertreten sind bzw. diese per Mehrheit alle wichtigen Positionen besetzen. In der Anhörung zur parlamentarischen Kontrolle 2018 sagten Sachverständige und Staatsrechtler eindeutig: Kontrolle kann und muss durch die Opposition gewährleistet sein, am besten, indem alle Fraktionen vertreten sind.

(Beifall DIE LINKE)

Es müsse zumindest die Möglichkeit bestehen, dass alle Fraktionen vertreten sein können, wenn sie die Mehrheit des Parlaments auch wählt. Das wäre nur möglich, wenn die Begrenzung nicht auf sieben, sondern auf neun Mitglieder vorgenommen wird, so wie es der Antrag von SPD und FDP vorsieht. Ich gebe zu bedenken: Den NSU-Ausschuss wollten CDU, GRÜNE und FDP nicht einsetzen. DIE LINKE hat hier eine anerkannt wichtige Rolle gespielt, und im Deutschen Bundestag – das ist jetzt mehrmals erwähnt worden – war in der vergangenen Legislaturperiode Dr. André Hahn von den LINKEN sogar Vorsitzender des Kontrollgremiums.

Für einen parteipolitischen Ausschluss gibt es also meines Erachtens keine Begründung. Ich finde, dass sich sozusagen die Kontrolle eines solchen Gremiums erst dadurch als wirkungsvoll erweist, wenn ihre schärfsten Kritiker, also wir, diese Kontrolle mit vollziehen können. Das ist auch unter Demokratiegesichtspunkten ein wichtiges Argument, das allerdings die Koalition mit ihrem Antrag vereiteln will.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Kommen Sie zum Schluss, Herr Schaus?

Hermann Schaus (DIE LINKE):
Ich komme zum Schluss, danke schön. – Deshalb sage ich: Wir unterstützen den Antrag von SPD und FDP, und ich kündige für die morgige Wahl bereits meine Kandidatur an. – Vielen Dank.

(Beifall Die LINKE)