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Rede

Elisabeth Kula zum Jugendmedienschutz an hessischen Schulen

Elisabeth Kula
Elisabeth KulaBildungFamilien-, Kinder- und Jugendpolitk

In einer 48. Plenarsitzung am 2. Juli 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine große Anfrage der SPD zum Jugendmedienschutz an hessischen Schulen. Dazu die Rede unserer bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Jugendliche wachsen mit einem breiten Repertoire an Mediengeräten auf. Smartphone, Computer/Laptop und WLAN sind in praktisch allen Familien vorhanden, einen Fernseher gibt es bei 96 %. Ein Radio steht bei 85 % zur Verfügung, und in vier von fünf Familien gibt es einen DVD-Player oder Festplattenrecorder. Stationäre Spielkonsolen und Smart-TVs sind in zwei von drei Familien vorhanden, ein Tablet steht bei 63 % zur Verfügung. Bei etwa der Hälfte gehören tragbare Spielkonsolen oder MP3-Player zur Medienausstattung. E-Book-Reader, Wearables, wie z. B. Smart Watches und Streaming-Boxes oder -Sticks, können in etwa jeder dritten Familie genutzt werden. Bei 16 % ist zu Hause ein digitaler

Sprachassistent, wie z. B. Alexa, im Einsatz.

Diese Zahlen stammen aus der JIM-Studie – Jugend, Information, Medien – von 2019. Dafür wurden im Zeitraum vom 28. Mai bis zum 17. August 2019 bundesweit 1.200 Jugendliche im Alter von zwölf bis 19 Jahren telefonisch befragt. Digitale Medien und das Internet sind heute also fester Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen.

Der Zugang zu diesen Medien ist in unserer Gesellschaft aber immer noch sehr ungleich verteilt. Zwar existieren in den allermeisten Familien internetfähige Geräte, aber oft müssen die Kinder sich die Geräte teilen oder auf die Geräte der Eltern zurückgreifen, um zu surfen oder um Schularbeiten erledigen zu können.

Besonders Kinder aus Hartz-IV-Familien sind von vielen digitalen Angeboten ausgeschlossen. Deswegen ist das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen von Ende Mai ein enorm wichtiges Signal. Es hat klargemacht, dass Familien in Hartz-IV-Bezug ab jetzt das Geld für einen Computer oder ein Tablet beim Jobcenter beantragen können. Das ist ein wichtiger Schritt. Elementare Bedarfe für Bildung und Teilhabe müssen vor Gerichten eingefordert werden; politisch gesehen, ist das eine Bankrotterklärung für die Verantwortlichen des Hartz-IV-Regimes.

Digitale Geräte zur Verfügung zu stellen, ersetzt aber noch nicht die notwendigen Bemühungen, Kinder und Jugendliche zur digitalen Mündigkeit zu befähigen. In Zeiten von Fake-News-Kampagnen der politischen Rechten, Hate Speeches und Verschwörungstheorien erscheint es mindestens genauso relevant, jungen Menschen ethische und handwerkliche Mittel an die Hand zu geben, um diese vielen Informationen im Hinblick auf ihre Validität und Zuverlässigkeit beurteilen zu können.

Schule hat hier eine ganz besondere Aufgabe. Sie ist nicht nur in der Pflicht, die Erziehung zur Mündigkeit als Bürgerinnen und Bürger in der Offline-Welt sicherzustellen, sondern zunehmend auch verantwortlich für die digitale Mündigkeit. Die herrschende Politik ist der Entwicklung generell viel zu lange hinterhergelaufen. Wenn man sich anschaut, wann in Hessen der Landeskoordinator für Jugendmedienschutz eingesetzt wurde, nämlich 2010, und das mit der rasanten Entwicklung der Digitalisierung seit den 1990er-Jahren vergleicht, dann wird klar, wie wenig Relevanz man dem Thema jahrelang zugesprochen hat.

Spätestens aber mit dem Digitalpakt vom letzten Jahr nimmt die Diskussion um digitale Medien und Schule etwas Fahrt auf. Abgesehen davon, dass von den Mitteln des Digitalpakts aktuell kaum etwas abgerufen wurde, spielten pädagogische Fragestellungen und Diskussionen um den Jugendmedienschutz kaum eine Rolle. Konzepte zur Einbindung digitaler Medien in den Unterricht sollen von den Schulen selbst kommen, und wer die angeschaffte IT-Ausstattung eigentlich warten soll, das kümmert die Landesregierung auch recht wenig.

Die Erziehung zur digitalen Mündigkeit, zu der auch der Jugendmedienschutz gehört, wird nicht als Teil und Ziel Ihrer Politik adressiert. Vielmehr geht es Ihnen darum, Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu erwerben. Ich sage gar nicht, dass das nicht notwendig ist, ich glaube aber, das greift einfach zu kurz. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht des „Nationalen E-Government Kompetenzzentrums“ zur digitalen Mündigkeit aus dem Jahre 2018:

Lange Zeit wurde angenommen, dass das Internet und soziale Medien Hilfsmittel für die Verbreiterung und Vertiefung von Informationen sein könnten. Kneuer und Salzborn … stellen dagegen fest, dass man inzwischen davon ausgehen müsse, dass ihre Nutzung vielmehr den mündigen Bürger bzw. die mündige Bürgerin voraussetzt, „den bzw. die das Internet seinerseits vorgibt, mit zu erschaffen“. Kritische Stimmen mahnen, dass die Bürger ohne die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gar ihre Selbstbestimmung und Mündigkeit zu verlieren drohen …

Die Hessische Landesregierung sollte den Umgang mit digitalen Medien nicht nur aus der Perspektive der Anwendbarkeit betrachten, sondern umfassende informationstechnische Bildung, verknüpft mit ethischer und gesellschaftspolitischer Einordnung, als festen Bestandteil von Schule garantieren.

(Beifall DIE LINKE)

Leider ist das aktuell nicht der Fall. Schaut man sich Ihre Antworten auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion an, stellt man fest, dass der Jugendmedienschutz an hessischen Schulen nicht flächendeckend und nicht vergleichbar vorhanden ist – gar nicht zu sprechen von seiner Einbettung in ein pädagogisches Gesamtkonzept zur digitalen Mündigkeit. Die einzige Initiative des Landes ist eigentlich die Landeskoordination Jugendmedienschutz im Umfang von 1,8 Stellen. Eine halbe Stelle davon hat der Landeskoordinator inne. Diese Einrichtung hat im Schuljahr 2018/2019 satte 36 Schulen unterstützt. Zur Erinnerung: Hessen hat fast 2.000 allgemeinbildende Schulen. Da würde mich schon interessieren, wie Sie eigentlich die Aufgabe dieser Landeskoordination verstehen. Umfassender Jugendmedienschutz an hessischen Schulen scheint es jedenfalls nicht zu sein.

Irgendwann in ferner Zukunft soll es eine Servicestelle für verantwortungsvolle Mediennutzung geben, die Sie im Rahmen des Digitalpakts angekündigt haben. Die Verantwortung dafür liegt interessanterweise beim Digitalministerium. Mich würde brennend interessieren, was diese Servicestelle genau machen soll, wie und ob sie mit dem Landeskoordinator zum Jugendmedienschutz zusammenarbeitet und wann sie endlich kommt. Mir scheint es eher so zu sein, als ob dieses Konstrukt geschaffen worden ist, um Prof. Dr. Sinemus zu beschäftigen. Das ist aber vielleicht nur eine Vermutung von mir.

(Beifall DIE LINKE)

Ansonsten gibt es von der Landesseite das Angebot von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die sich unter anderem zu Jugendmedienschutzberaterinnen und -beratern ausbilden lassen können. Viele Lehrkräfte gaben in einer Umfrage der GEW aus diesem Frühjahr an, dass sie gern mehr Fortbildungen besuchen würden, dass ihnen aber schlichtweg die Zeit fehlt. Man braucht sich aber in einem Bundesland mit einer der höchsten Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte nicht zu wundern, wenn die Fortbildungsveranstaltungen nicht so gut besucht sind, wie man sich das erhofft.

(Beifall DIE LINKE)

Alle anderen Angebote, die Sie in der Antwort auf die Große Anfrage auflisten, werden von externen Trägern angeboten, die Sie mehr oder weniger fördern. Das ist erst einmal nichts Schlechtes. Viele Träger haben sich auf Medienbildung und Jugendmedienschutz spezialisiert und können in Form von Projekttagen eine sehr gute und wegweisende Arbeit machen. Ich habe aber ein Problem mit der Abhängigkeit dieser externen Dienstleister. Nehmen wir als Beispiel die Digitalen Helden. Dieser Träger wird nicht nur durch das Land Hessen finanziert, sondern lokal vor allem durch den Lions Club. Ich finde, ob Jugendmedienschutz an hessischen Schulen vorkommt, darf doch nicht davon abhängen, ob und wie der Lions Club seine Spenden verteilt.

(Beifall DIE LINKE)

Vielmehr gehört der Jugendmedienschutz zur Erziehung zur digitalen Mündigkeit und ist somit Teil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Daher reicht es eben nicht aus, punktuelle Unterstützungen durch externe Träger zu fördern. Vielmehr muss das Kultusministerium sicherstellen, dass hessenweit vergleichbare Bildungschancen realisiert werden, auch beim Thema Jugendmedienschutz. Dazu muss dieses Thema in der Lehrerbildung prominent und obligatorisch verankert werden. Es muss ein Curriculum für digitale Mündigkeit und informationelle Selbstbestimmung geben, sodass sichergestellt werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler in Hessen gleichermaßen davon profitieren.

Der Kultusminister muss erkennen, dass Jugendmedienschutz kein für sich stehendes „Nice to have“ ist. Es muss selbstverständlich sein, dass die Erziehung zu mündigen und emanzipierten Bürgerinnen und Bürgern nicht an der Bildschirmgrenze endet.

(Beifall DIE LINKE)