Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Hessisches Untersuchungsausschussgesetz - 21.05.2019 - 11. Plenarsitzung
00:27 Hermann Schaus, Fraktion DIE LINKE 05:57 Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Fraktion der Freien Demokraten 11:20 Frank Kaufmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16:37 Karl Hermann Bolldorf, AfD-Fraktion 22:06 Christian Heinz, CDU-Fraktion 27:34 Nancy Faeser, SPD-Fraktion

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Hessisches Untersuchungsausschussgesetz (UNAG)

Hermann Schaus

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

In fast allen Bundesländern und im Bund regeln Gesetze den Rahmen und den Ablauf von Untersuchungsausschüssen, nur in Hessen nicht.

Weil aber Untersuchungsausschüsse das wichtigste Instrument des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung sind und obwohl auch die Hessische Verfassung der Opposition entscheidende Minderheitenrechte zubilligt, ist in Hessen bisher nichts gesetzlich geregelt. Das wollen wir endlich ändern.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben in den letzten Jahren mit diversen Untersuchungsausschüssen viele Erfahrungen gesammelt. Bisher müssen mit Einsetzung jedes Untersuchungsausschusses erst intern die Regeln erarbeitet werden. Beim Erarbeiten dieser Regeln

(Unruhe – Glockenzeichen)

bleibt die Öffentlichkeit aber außen vor. Das ist alles intransparent, und die Mehrheit entscheidet dann auch weitgehend über den Ablauf.

Die bisher als Arbeitsgrundlage dienenden sog. IPA-Regeln sind – das muss man wissen – ein vom Bundestag aufgrund seiner Untauglichkeit nie beschlossener Gesetzentwurf aus dem Jahr 1969 – also schlechte Regeln, die 50 Jahre alt sind. Diese veralteten, schlechten Regeln waren bisher entscheidend für die Ausschussarbeit. Sie mussten deshalb dann auch im Einzelnen modifiziert und angepasst werden. Das versteht draußen in der Bevölkerung niemand.

(Beifall DIE LINKE)

Mindestens seit 2008 besetzen die Regierungsfraktionen jeden Untersuchungsausschuss mit einem Vorsitzenden aus ihren Reihen. Alle Untersuchungsausschüsse wurden aber durch die Opposition initiiert. Wenn dazu, wie im NSU-Untersuchungsausschuss, auch noch die zweite Regierungsfraktion den Berichterstatter stellt, wird die Aufklärungsarbeit der Opposition faktisch eingeschränkt.

Im Bund und in den Ländern wechselt der Vorsitz von Untersuchungsausschüssen zwischen Regierung und Opposition, auch wenn es nicht so im Gesetz geregelt ist. Aber in Hessen gehen die Uhren schon immer anders.

Wir brauchen in Hessen also endlich ein Untersuchungsausschussgesetz. Eigentlich sagen das auch alle Fraktionen im Landtag schon seit Jahren. Selbst im alten Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün aus 2014 stand das drin. Im neuen steht es nicht mehr drin. Passiert ist seither allerdings nicht viel. Mit dem Scheinargument, dass während laufender Untersuchungsausschüsse kein Gesetz beraten werden könne, wurde dies verschleppt. Nach dieser Scheinlogik dürfte aber nie ein laufendes Gesetz geändert werden. Sie merken also, wie absurd diese Argumentation wäre.

Zur Vorgeschichte gehört auch, dass der FDP Abgeordnete Dr. h.c. Hahn bereits Ende Februar dieses Jahres allen Fraktionen seinen Entwurf für ein Untersuchungsausschussgesetz zugesandt hat. Aus der FDP wurde also auch versucht, einen Stein ins Wasser zu schmeißen. Basis dafür war ein Entwurf, der am Rande der Enquetekommission Verfassung – eher beiläufig – angesprochen wurde. Ein gemeinsames Beratungsverfahren wurde aber leider nie offiziell eingeleitet. Damals, also zu diesem Zeitpunkt im Februar dieses Jahres, haben wir schon lange an unseren eigenen Gesetzentwurf gearbeitet.

Da sich die CDU aber nach wie vor weigert, inhaltliche Anträge mit uns gemeinsam einzubringen, haben wir uns entscheiden, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun offiziell die parlamentarische Debatte zu beginnen.

Wir haben uns mit unserem Entwurf an den Gesetzen anderer Bundesländer orientiert und einen Fokus auf mehr Transparenz, eine Stärkung der Minderheitenrechte und auf Verfahrenssicherheit gelegt. Wir freuen uns auf die Sachverständigenanhörung und sind bereit, unseren Gesetzentwurf weiter zu verbessern. Wenn andere Fraktionen sagen: „Wartet damit noch einige Monate, dann haben auch wir einen Entwurf“, dann ist das umso besser; denn dann hören wir zu den Entwürfen gerne gemeinsam an. Wir scheuen die Debatte nicht, im Gegenteil.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Kommen Sie zum Schluss, Herr Schaus?

Hermann Schaus (DIE LINKE):
Das war der letzte Halbsatz, Herr Präsident. – Die Debatte ist hiermit eröffnet.

(Beifall DIE LINKE)