Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Es wird Klagen geben"

Hermann Schaus

Zur Änderung des Landtagswahlgesetzes:

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu den einzelnen Punkten haben meine Vorredner schon einiges ausgeführt, deswegen will ich jetzt grundsätzlich bleiben, weil es auch um eine Grundsatzfrage geht. Innenminister Beuth und die Fraktionen von CDU und GRÜNEN verursachen mit diesem Gesetzentwurf nach wie vor das größtmögliche Chaos zur Landtagswahl 2018. Aber dies wollen Sie selbst nach der Anhörung der Experten und der Betroffenen im Innenausschuss nicht einsehen.

Diese Anhörung hat Sie zu Änderungen gezwungen. Die letzte Änderung, zu der Sie gezwungen wurden, haben wir gestern auf den Tisch bekommen. Auf diese Änderung beziehen Sie sich auch. Das parlamentarische Verfahren möchte ich völlig außer Acht lassen, denn es ist auch von Ihnen völlig außer Acht gelassen worden. Nicht einmal ein Jahr vor der Landtagswahl drücken Sie allen Warnungen und massiven Widerständen vor Ort zum Trotz ein sehr umstrittenes, wenn nicht gar verfassungswidriges Landtagswahlgesetz durch den Landtag. Ich will noch einmal deutlich machen, was eigentlich Konsens sein müsste: Man hätte zu Beginn dieser Wahlperiode über einen notwendigen Neuzuschnitt der Wahlkreise diskutieren müssen.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ich zitiere aus dem Schreiben des Innenministers vom 25. April 2017 an die Fraktionen des Hauses den Schlusssatz, in dem alles aufgelistet ist: Ich rege vor diesem Hintergrund an, eine Neuabgrenzung der hessischen Landtagswahlkreise auf der Basis der dann aktuell vorliegenden Bevölkerungszahlen in der neuen Wahlperiode anzugehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte man im Innenministerium dazu noch überhaupt kein Problembewusstsein.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Und dann musste man feststellen, dass man doch eiligst etwas machen muss. Eigentlich müsste ein Wahlgesetz im größtmöglichen Konsens aller Fraktionen und mit den betroffenen Gemeinden und Bürgern vor Ort beraten und beschlossen werden. Dafür braucht man einfach Zeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Eigentlich müsste spätestens ein Jahr vor einer Wahl die Rechtsgrundlage klar sein; denn vor Ort sind die Diskussionen und Aufstellungen zur Wahl längst im Gange, parteiintern und teilweise auch darüber hinaus.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Ich frage: Wie sollen sich die betroffenen Gemeinden noch am politischen Prozess beteiligen, wenn sie nun per Gesetz von oben kurzfristig in einen neuen Wahlkreis verfrachtet werden, zu dem sie wenig regionalen Bezug haben? Die Betroffenen und alle Fraktionen frühzeitig in einen geordneten Veränderungsprozess einzubeziehen, das haben Sie, Herr Minister Beuth, schlicht verpennt.

(Beifall bei der LINKEN)

In der Anhörung wurde mehr als deutlich – es ist schon angesprochen worden –, wie groß der Ärger aller betroffenen Bürgermeister sowie auch der Bürgerinnen und Bürger ist. Namhafte Rechtsgutachter sagten Ihnen im Vorfeld – das habe ich noch sehr gut im Ohr, Herr Bellino –, dass das vorliegende Gesetz wohl verfassungswidrig sei.

(Alexander Bauer (CDU): Ja, warum denn?) –

Auch weil es bis gestern keine Begründung gab, wie die Wahlkreisänderungen inhaltlich zu sehen sind, sondern es war eine rein statistische Begründung.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Ich kann Ihnen nur sagen: herzlichen Glückwunsch, Herr Beuth. Nach der Beschlussfassung heute haben wir weder mit dem alten Gesetz – das tritt ja dann außer Kraft – noch mit dem neuen Gesetz eine rechtssichere Grundlage für die Landtagswahl 2018. Es ist ziemlich sicher, dass es deshalb sowohl vor als auch nach der Landtagswahl Klagen geben wird. Das liegt in Ihrer Verantwortung, und da bleibt es auch.

(Beifall bei der LINKEN)

Eigentlich ist es fast überflüssig, zu erwähnen, dass Ihre bisherigen Änderungsanträge die Sache eher noch verschlimmbessern. Einer einzigen Gemeinde, nämlich der im Wahlkreis des innenpolitischen Sprechers der CDU, geben Sie nach und verschieben sie dorthin, wo sie es wünscht.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU)) –

Bei den anderen tun Sie das interessanterweise nicht, Herr Bauer.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Sie lieferten gestern, wie schon erwähnt, auf den letzten Drücker endlich eine inhaltliche Begründung, warum bei der einen so und bei der anderen so entschieden wird. Denn der bloße statistische Hinweis auf die prozentualen Veränderungen der Wählerschaft, noch dazu auf der Basis der veralteten Zahlen von 2015, reicht da nicht aus.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Alles bleibt weiterhin Stückwerk, Herr Bauer.

(Vizepräsident Frank Lortz: Kollege Schaus, Sie müssen zum Schluss kommen.) 

Ja, Herr Präsident. Ich komme zum Schluss. – Ich muss wirklich sagen: Dieses Landtagswahlgesetz ist ein neuer Tiefpunkt in der politischen Unkultur Hessens, verursacht durch die schwarz-grüne Landesregierung. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)