Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Fehlsubventierung im Wohnungswesen: Fehlbelegungsabgabe erhalten!

Hermann Schaus

Zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Rede zur Zweiten Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen:

 

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

zwei Monate sind seit der letzten Debatte zur Fehlbelegungsabgabe vergangenen. Zwei Monate ohne dass von Seiten der Landesregierung irgendetwas zur Verbesserung der Situation des kommunalen sozialen Wohnungsbaus getan wurde, außer vagen Versprechungen.

Inzwischen dürfte wohl auch dem Letzten klar sein, dass der Brief von Wirtschaftsminister Posch vom Dezember 2010, in dem er die Möglichkeit eine Verlängerung des Gesetzes ankündigte, offenbar als nichts anderes als eine Beruhigungspille für die betroffenen 56 Kommunen vor den Kommunalwahlen gedacht war. Heute wissen wir, dass eine Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe nie gewollt war.

Aber dies sind wir ja inzwischen insbesondere von der FDP gewohnt. Nach dem Nachtflugverbot und den Kindertagesstätten folgt nun das nächste düstere Kapitel der FDP-Taktik "Anders handeln als angekündigt" auch bei der Fehlbelegungsabgabe - soviel zu Ihrem Wahlkampfslogan "Unser Wort gilt auch nach der Wahl"!.

Dabei täte diese Landesregierung gut daran, die Probleme ihrer Wohnungsmarktpolitik insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main nicht bloß wie im Wohnungsbericht zu erkennen, sondern sie endlich zu korrigieren.

Seit 1990 hat sich die Anzahl an Sozialwohnungen in Hessen nahezu halbiert und wird sich bis 2015 weiter um rund 18.000 Wohnungen, die aus der Sozialbindung herausfallen, reduzieren.

Dies liegt sowohl an fehlenden Investitionen in den Bau neuer Sozialwohnungen und auch daran, dass es zugelassen wird, dass sich öffentliche Wohnungsunternehmen nicht mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, sondern mehr auf Gewinnmaximierung setzen. Die Sozialbindung ist dabei eher hinderlich! Viel lukrativer ist es da doch für die öffentlichen Wohnungsunternehmen, ihre Wohnung in Eigentum umzuwandeln und gewinnbringend zu verkaufen. Eine Handlung, die wir insbesondere bei privatisierten Wohnungsbaugesellschaften vorfinden.

Mit der Entscheidung, ein wichtiges soziales Steuerungselement wie die Fehlbelegungsabgabe zum 30.06. einfach auslaufen zu lassen, entziehen Sie den Kommunen ersatzlos Investitionsmittel von 15 bis 17 Millionen Euro pro Jahr für den sozialen Wohnungsbau. Mittel, die vorwiegend für Renovierungen und Modernisierungen der noch vorhandenen Wohnungen dringend gebraucht werden.

Vor dem Hintergrund gesunkener Einnahmen und Mittelkürzungen bei den Kommunen ist das Auslaufen des Gesetzes ein weiterer kommunalfeindlicher Akt dieser Landesregierung.

Der soziale Wohnungsbau muss erhalten, ausgebaut und denen zur Verfügung gestellt werden, die auch die Berechtigung zum dortigen Wohnen haben. Von den Menschen, die diesen Anspruch im Laufe der Zeit verlieren, da ihr Einkommen erheblich über die Einkommensgrenze gestiegen ist, ist eine zusätzliche Zahlung von 1 Euro pro Quadratmeter im Monat solidarisch und gerecht.

Es wäre natürlich notwendig, auch die bestehenden Einkommensgrenzen noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen und möglicherweise zu regional unterschiedlichen Überschreitungsgrenzen zu kommen. Auch eine Anpassung nach oben bei den bestehenden Einkommensgrenzen erscheint uns dringend geboten. All dies kann aber sinnvoll nur bei einem bestehenden Gesetz diskutiert werden.

Der Antrag der Grünen das Gesetz um zwei Überprüfungszeiträume, also um sechs Jahre zu verlängern ist notwendig und richtig und wird von uns unterstützt.

Stimmen Sie dieser Verlängerung zu, damit weitere Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann und lassen Sie uns gemeinsam während dieser Laufzeit über alle notwendigen Änderungen diskutieren.

Vielen Dank!