Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird sich nichts Wesentliches ändern"

Hermann Schaus

Zur 2. Lesung zum Gesetz der FDP zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung sowie zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP:

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Heute beginnen wir die Sitzungswoche mit einer Reihe von Diskussionen zu den Straßenbeiträgen. In den nächsten Tagen werden wir das Thema noch weiter vertiefen, da mehrere Gesetzentwürfe vorliegen. Ja, einige Parteien, insbesondere die CDU und die GRÜNEN, haben das Thema, die Dynamik und den Ärger, der damit verbunden ist, weit unterschätzt.

Jetzt machen Sie aus Ihrer Not eine Tugend und schmieden einen Jamaikazweckverband, um noch rechtzeitig vor der Landtagswahl das leidige Thema abzuräumen.
Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Viel zu stark ist der Ärger bei den Betroffenen. Viel zu groß ist die Bewegung der Bürgerinitiativen gegen die „Strabs“ bereits jetzt angewachsen. Alle fragen sich: Warum ist die Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge in Hamburg, Berlin oder bald auch in Bayern – übrigens jeweils auch mit den Stimmen der CDU oder CSU – möglich, aber in Hessen geht das nicht?

Wir werden diese Frage auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter öffentlich stellen. Denn die Kassenlage ist gut, und eine Entlastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kommunen wäre ohne Weiteres möglich und finanzierbar.
Den ersten kleinen Vorgeschmack erhalten die Menschen in Hessen nun schon von einer möglicherweise nach dem 28. Oktober drohenden Jamaikakoalition durch den von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gemeinsam eingebrachten Änderungsantrag.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das klingt aber depressiv!)

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der FDP wurde durch den vorliegenden Änderungsantrag erweitert, aber grundlegend ändert sich nichts. Das Hauptproblem horrender Belastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen wird nicht angegangen. Es bleibt bei der halbherzigen und wenig hilfreichen Änderung in § 11 des KAG, aus der Soll- eine Kannvorschrift zu machen und festzustellen, dass es der erst durch Erlass der Landesregierung geschaffene Druck der Aufsichtsbehörden auf defizitäre Kommunen war, Straßenbeitragssatzungen zu erzwingen, der diese Protestwelle ausgelöst hat. Allerdings wird diese Passage durch den Änderungsantrag nun abgeschwächt. Hieß es im ursprünglichen FDP-Gesetzentwurf noch, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen nicht bestehe, heißt es nun plötzlich lediglich, dass Straßenbeiträge „von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, … ausgenommen“ seien. Das ist durchaus ein nicht unwesentlicher Unterschied.

In der Begründung des Änderungsantrages zu Art. 2 betont das Jamaikazweckbündnis auch noch einmal, dass Kommunen selbstverständlich weiterhin alle Möglichkeiten der Einnahmenbeschaffung zur Defizitvermeidung ausschöpfen müssen. Das heißt doch nichts anderes, als dass ärmere Kommunen auch künftig – dann nachrangig – bei finanziellen Engpässen ihre Anwohner zusätzlich zur Kasse bitten werden.
Ihr Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung erschöpft sich also darin, es den Kommunen zu überlassen, an welcher Stelle sie kürzen und Beiträge erheben dürfen.

Wir haben da eine völlig andere Vorstellung von kommunaler Selbstverwaltung und der finanziellen Ausstattung der Kommunen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der FDP, der ja lautete „Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen“ – da besteht immer die Frage, aus welcher Blickrichtung man auf diesen Erhebungszwang schaut, aus der der Kommunen oder aus der der Bürgerinnen und Bürger –, ist damit vollends umgekehrt, so meine ich. Natürlich wird es weiterhin den Erhebungszwang geben, nämlich für all die Kommunen, die eben keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, unter dem sogenannten Schutzschirm stehen oder dank des Hessenkasse-Gesetzes in schlechten Zeiten agieren müssen.

Es bleibt also dabei: Menschen, die ein eigenes Haus besitzen, können auch weiterhin mit hohen, oft fünfstelligen Beiträgen belastet werden. Das ist das, was Sie wollen. Die Anhörung am 12. April hat eindrucksvoll gezeigt, welche Ungerechtigkeiten es bei Straßenbeiträgen gibt, wie die Betroffenen denken, was sie fordern und wie dies vom Land finanziert werden kann. Von all dem haben CDU, GRÜNE und FDP nichts, aber auch gar nichts in ihren Änderungsantrag übernommen. Die ganze fünfstündige Anhörung war für Sie für die Katz. Die Änderung in § 11a Abs. 3, wonach nun Ratenzahlung für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren möglich sein soll, ebenso wie die Anfügung des neuen § 14 Abs. 4, in dem übrigens auch Ratenzahlungsanträge rückwirkend für die Jahre 2017 und 2018 verändert werden können, sind hilflose Versuche, ungerechte Härten von Betroffenen zu lindern.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich frage an dieser Stelle: Warum eigentlich nur bis 2017? Wie kommen Sie eigentlich auf dieses willkürliche Datum? Wo kommt das her? Gibt es aus dem Zeitraum davor, also aus 2016, keine Fälle, in denen Menschen einmalige Straßenbeiträge zu zahlen hatten, die noch nicht vollständig gezahlt wurden? – Die Frage wäre zu klären. Was also soll die 92-jährige Dame in Wetzlar-Münchholzhausen tun, die über 20.000 € zahlen soll, um ihren Hinterbliebenen ihr jahrzehntelang erspartes Häuschen schuldenfrei vererben zu können? Darauf hätte ich gern einmal eine Antwort. Ich würde sie dann auch an die Dame weiterreichen.

In der „Werra-Rundschau“ vom 17.05.2018 war Folgendes zu lesen:
„Ich werde mein Haus und Grund definitiv verkaufen müssen“, sagt Olav Urbach, auf den laut eigener Aussage eine Zahlung in Höhe von rund 30.000 € zukommt. Marcus Fleischhacker vom gleichnamigen Dachdeckerbetrieb an der Eschweger Straße berichtet, dass er fünf Mitarbeiter habe entlassen und seinen Kran verkaufen müssen. „Ich arbeite jetzt nur noch mit meiner Frau und fange ganz vorne an, anders wäre das wirtschaftlich nicht möglich gewesen.“
Was wird aus diesem Handwerksmeister aus Wichmannshausen, frage ich Sie, Frau Arnoldt, und auch die CDU-Fraktion. Aber auch die von Ihnen nun favorisierten wiederkehrenden Straßenbeiträge sind keine Alternative. Zwar entlasten Sie mit Ihrem Änderungsantrag die Kommunen ein wenig, indem Sie einen pauschalen Kostenausgleich bei der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge von 5 € je Einwohnereinräumen. Dieser Betrag reicht aber bei Weitem nicht aus, die Aufwendungen in den Abrechnungsgebieten dauerhaft auszugleichen.
Bei einer Veranstaltung berichtete mir jüngst ein Bürgermeister einer Gemeinde mit 6.500 Einwohnern, dass bei ihm die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen dauerhaft – wohlgemerkt: dauerhaft – eine halbe Planstelle erfordere. Das heißt also: Mit einmalig 32.500 € – so Ihr Gesetzentwurf – wäre diese Arbeit bestenfalls im ersten Jahr finanziert. Danach ginge alles wieder voll zulasten der Gemeindekasse. Das ist es, was Sie wollen. Es ist also kein Wunder, dass nur 9 % der hessischen Städte und Gemeinden wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt haben. Dieser Prozentsatz wird sich auch mit noch so hohen Zuschüssen, wie Sie sie jetzt vorgesehen haben, nicht wesentlich erhöhen. Für diejenigen, um die es uns geht, nämlich die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, sind wiederkehrende Straßenbeiträge zudem nicht akzeptabel. Sie führen vor allem in größeren Kommunen, in denen es immer eine Straße gibt, die gerade grundsaniert werden muss, zu einem jährlich wiederkehrenden Beitrag für alle.

Mit dem Gesetzentwurf des Jamaikabündnisses wird sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Situation also grundlegend nichts Wesentliches ändern. Wir werden daher Ihrem Gesetzentwurf auch in der geänderten Jamaikaversion nicht zustimmen.

Da wir mitten in der Diskussion sind und es Vorschläge zur Finanzierung gibt und auch weiterhin Alternativen diskutiert werden müssen, beantrage ich namens meiner Fraktion, eine dritte Lesung durchzuführen. Wir bleiben auf jeden Fall dabei: Straßenbeiträge – egal, ob wiederkehrend oder einmalig – gehören abgeschafft.

(Beifall bei der LINKEN)