Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024
Rede
Landesblindengeldgesetz – LBliGG
Rede Marjana Schott am 22. November 2017 im Hessischen Landtag
– Es gilt das gesprochene Wort –
Wir stimmen dem SPD-Antrag zu. Seit dem Haushalt 2012 fordert DIE LINKE ein Gehörlosengeld analog zum Blindengeld. Wir werden dies ergänzend zum Landesblindengeld auch für den Haushalt 2018/2019 fordern, obwohl CDU und Grüne den Gesetzentwurf der SPD ablehnen werden.
Die bemerkenswerte Anhörung mit Menschen, die selbst von diesen Beeinträchtigungen betroffen sind, hat bei den Regierungsfraktionen nicht einmal Nachdenken ausgelöst.
Es ist deutlich geworden, dass ‚nicht hören und nicht sehen können‘ keine Addition der Einschränkungen bedeutet, sondern kumulativ ist. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind sehr eingeschränkt, wenn man die Gebärdensprache nicht nutzen kann, weil man selbst sehbehindert ist. Die Möglichkeiten an dem gesellschaftlichen Leben teilzunehmen sind sehr gering ohne entsprechende Assistenz und Hilfsmittel. Die Herausforderung, das tägliche Leben zu organisieren, ist sehr hoch.
Diese Personengruppe lebt oft völlig isoliert, nur so gut als möglich von der Familie versorgt, soweit es sie gibt. Somit wäre ein zusätzliches Gehörlosengeld keine Benachteiligung von Menschen mit anderen Mehrfachbehinderungen, da diese sich in der Regel nicht gegenseitig verstärken.
Der Hinweis auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, für das noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vorliegt und es nur klar ist, dass das Gesetz 2020 in Kraft treten muss, ist keine angemessene Antwort. Selbst wenn die Assistenz durch das Bundesteilhabegesetz abgedeckt werden würde, bliebe immer noch ein finanzieller Aufwand u.a. für Hilfsmittel, die nicht von der Krankenversicherung finanziert werden, übrig. Hilfsmittel, die es nur sehr teuer oder gar nicht auf dem Markt gibt, da die Betroffenen ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung keine Nachfrage generieren konnten.
Wir sind auch ganz besonders für den Änderungsantrag, den die SPD zur Aufhebung der Befristung aufgelegt hat. Jetzt haben die Regierungsfraktionen die Gelegenheit zu zeigen, dass sie nicht vorhaben, das Blindengeld abzuschaffen. Mit der kurzen Befristung in ihrem Gesetzentwurf bis 2019 haben sie für starke Befürchtungen bei den Beteiligten gesorgt.
Mich würde freuen (hätte gefreut), wenn die Landesregierung bereits ihre Überlegungen darlegen würde, wie sie Fachstellen für die Assistenz von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung einrichten will und welche Pläne sie zur dringend notwendigen Ausbildung der Assistenzkräfte hat. Die Anhörung hat sehr deutlich gezeigt, dass es in Hessen hierzu dringenden Handlungsbedarf gibt. Persönliche und spezifische Assistenz ist für taubblinde Menschen der wesentlichste Schlüssel für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Diese ist nur durch qualifizierte Fachleute in dem erforderlichen Umfang leistbar und kann nur von diesen zur Verfügung gestellt werden. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen gibt es Einrichtungen und Ausbildungen für Assistentinnen und Assistenten. In Niedersachsen wurden sie bereits zum zweiten Mal durch das Land finanziert. Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. hat ein Qualifikationsprofil für Taubblindenassistenz erstellt, das zur Grundlage gelegt werden soll. Eine Anerkennung als Beruf wird von den Beteiligten angestrebt. So sieht es in anderen Bundesländern aus. In Hessen ist dies noch Zukunftsmusik.