Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Mitbestimmungsrechte wieder herstellen!

Hermann Schaus

Rede zur Einbringung des Mitbestimmungswiederherstellungsgesetzes durch die Linksfraktion

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

das Hessische Personalvertretungsgesetz ist nunmehr fast 50 Jahre alt. In dieser Zeit bot und bietet nach wie vor die Frage der gleichberechtigten Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die Zusammensetzung der Gremien und die Befugnisse der Personalvertretungen immer wieder Anlass für politische und verfassungsrechtliche Streitigkeiten.

Erstmals am 30. April 1986 entschied der Hessische Staatsgerichtshof über die Vereinbarkeit von wesentlichen Vorschriften des HPVG, welche im  Jahre 1984 neu in das Gesetz aufgenommen wurden. Damals war ich selbst bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal und musste zur Kenntnis nehmen, dass wesentliche Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten vom Gericht einkassiert wurden.

Im April 1992 wurde der Grundsatz der anteiligen Repräsentanz von Frauen und Männern in den Personalräten erstmals in das Gesetz eingeführt. Dagegen klagten die damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP jedoch erfolglos vor dem Staatsgerichtshof.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde strengte der Landesanwalt im Juni 1992 an. Er wollte feststellen lassen, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen dann nicht gegeben seien, wenn Maßnahmen ergriffen wurden, die sich aus der Prüfungstätigkeit des Hess. Rechnungshofes ergaben. Auch diese Klage hat der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 27.04.1994 ebenfalls zurückgewiesen und die Mitbestimmungsrechte blieben in ihrer damaligen Form erhalten.

Im Dezember 2004 klagten dann die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen gegen die massiven Eingriffe in die Beteiligungsrechte der Personalräte durch das sogenannte "Zweite Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung", sowie dem sogenannten Zukunftsicherungsgesetz vom Dezember 2003 besser bekannt als Operation "düstere Zukunft".

Besonders durch diese beiden Gesetze wurden seit 1999 durch die CDU-FDP Koalition und später durch die absolute Mehrheit der CDU tiefe Einschnitte in die bestehenden Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, insbesondere bei der Mitbestimmung bei wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen, aber noch viel stärker beim Initiativrecht sowie beim Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle vorgenommen,  die die Rechte von Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld bis zur Unkenntlichkeit verstümmelten!

Mit den Regelungen des neuen §81a zur Personalvermittlungsstelle (PVS) wurde dann im Landesbereich den letzten Resten vorhandener Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen der Garaus gemacht, um freie Bahn beim Umbauprozess der Landesverwaltung, für den erheblichen Personalabbau und beim Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder zu schaffen. Denn in den Augen der konservativen Landtagsmehrheit, wie der konservativen Landesregierung, stören offenbar selbstbewusste Personalvertretungen und starke Gewerkschaften solche Prozesse nur. Und deshalb sollen die Personalräte auch in eine möglichst demütige Bittstellerrolle zurückgedrängt werden.

Mit dem heute eingebrachten Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz wollen wir uns diesem verhängnisvollen Trend entgegenstellen. Wir greifen deshalb die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Einzelgewerkschaften auf, die nahezu ausschließlich darauf gerichtet sind, den Zustand von Mitbestimmung und Beteiligung der Personalvertretungen wieder herzustellen (also eine Art Restauration)!

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber auch die öffentliche Debatte über die gleichberechtigte Teilhabe der immerhin 240 000 betroffenen Beschäftigten beim Land Hessen, den Kommunen, bei den Universitäten und Hochschulen, im öffentlichen Gesundheitswesen, im Bereich des Hessischen Rundfunk, wie auch der Sozialversicherung anstoßen und dafür werben, deren Personalvertretungen – gerade jetzt in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten – zumindest einen Teil der Mitbestimmungsrechte einzuräumen, die allen Betriebsräten in privaten Unternehmen weitestgehend unbestritten seit Jahrzehnten gesetzlich zustehen. Wir wollen dabei auch darauf aufmerksam machen, dass die Mitbestimmungsrechte im Öffentlichen Dienst in Hessen, zwischenzeitlich weit hinter denen anderer Bundesländer oder gar des Bundes zurückgefallen sind. Aus Hessen vorn wurde Hessen hinten!

Diesen Missständen soll durch unseren Gesetzentwurf Abhilfe verschafft werden. Beispielhaft möchte ich mich auf folgende Regelungen unseres Gesetzentwurfes im Einzelnen beziehen:

In §12 soll die Zahl der Personalratsmitglieder bei kleinen Dienststellen, als auch die Höchstzahl bei sehr großen Dienststellen angehoben werden. Gleiches geht für die Höchstzahlen der Personalratsmitglieder beim Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst und bei den Stufenvertretungen. Hier ist uns nicht nachvollziehbar, dass die Zahl der Personalratsmitglieder in Bereichen mit mehr als 10.000 Beschäftigten auf 17 Personen reduziert wurde.

Entsprechende Verschlechterungen wurden auch hinsichtlich der Freistellungen von Personalratsmitgliedern in diesen großen Stufenvertretungen vorgenommen, wo lediglich 2 Mitglieder freigestellt werden können. Hier fordern wir die bewährten Regelungen wieder einzuführen und die Zahl der Freistellungen auf bis zu 4 Personen anzuheben. Das selbst dies noch zu wenig ist, wenn man einer großen Personalverwaltung gegenüber steht, liegt auf der Hand.

In §63 sollen die Mitwirkungsrechte bei Verwaltungsausordnungen in Mitbestimmungsrechte umgewandelt werden. Dies ist dringend notwendig um auf Augenhöhe an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten.

In §69 soll das Initiativrecht der Personalräte wieder auf alle Angelegenheiten die der Mitbestimmung unterliegen ausgedehnt werden, denn das Initiativrecht ist das Kernrecht gleichberechtigter Beteiligung der einzelnen Beschäftigten durch und über ihre Personalvertretungen.

In §71 wird die Einsetzung wie die Arbeit der Einigungsstelle geregelt. In der Praxis hat es sich als sehr schwierig erwiesen, qualifizierte Vorsitzende und externe Beisitzer zu finden, weil kein Vergütungsanspruch besteht. In der Konsequenz wurde die Einrichtung der Einigungsstelle dadurch stark geschwächt. Aus diesem Grund haben wir auch einen Vergütungsanspruch aufgenommen, so wie dies im Bereich der Betriebsverfassung langjährig geübter Brauch ist.

Durch §81 Absatz 5 alte Fassung wurde die Mitbestimmung im sozialen Bereich faktisch ausgehebelt. Aus diesem Grunde soll die Vorschrift ersatzlos gestrichen werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Anzahl der Freistellungen im Bereich Polizei. Zwischen den beiden HPVG-Gesetzesnovellierungen in den Jahren 1999 und 2003 wurde zum 1. Januar 2001 die hessische Polizei in ihrer Grundstruktur grundlegend geändert. Vor der Organisationsreform war die hessische Polizei in einen dreistufigen Verwaltungsaufbau (Landrat, Regierungspräsidium, Innenministerium) gegliedert. Mit der Organisationsreform wurde die Polizei aus der allgemeinen Landesverwaltung herausgelöst, flächendeckend Polizeipräsidien gebildet und in einen zweistufigen Aufbau überführt.

Dies hatte zur Folge, dass hinsichtlich der personalrätlichen Betreuungen die Mittelebene (Bezirkspersonalrat) als Stufenvertretung sowie die örtlichen Personalräte auf Direktionsebene (Landrat) weggefallen sind. Dadurch ergibt sich für die hessischen Polizeipersonalräte eine deutliche Reduzierung, da entsprechend der Freistellungsstaffel gemäß §40 Absatz 4 HPVG für über 18.000 Polizeibeschäftigte nur noch insgesamt 32 Freistellungen zur Verfügung stehen. Davon entfallen 2 Freistellungen auf den Hauptpersonalrat und die anderen 30 Freistellungen verteilen sich auf die nachgeordneten Polizeipräsidien bzw. Polizeieinrichtungen. Die Anzahl der Freistellungen hat sich somit nahezu halbiert!

Unser Aufgreifen von ersten Vorschlägen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften sind dazu geeignet die bis 1999 über viele Jahre bewährten Mitbestimmungsrechte wieder herzustellen. Weitere Vorstellungen z. B. zur Stärkung der Individualrechte der einzelnen Beschäftigten oder unter dem Gesichtspunkt der Europäisierung des Personalvertretungsrechts werden in den Gewerkschaften derzeit intensiv diskutiert und sollen danach in eine erneute Novelle einbezogen werden.

Mit dieser Gesetzesinitiative wollen wir die bestehenden Ungleichgewichte zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung, in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ausgleichen.  Damit soll auch dem Artikel 27 der Hessischen Verfassung der da lautet: "Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen" stärkere Geltung verschafft werden!