Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Modernisierung des Dienstrechts: "Systemeingriff wurde in den Antrag hineingeschmuggelt"

Zum Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

Rede bei der dritten Lesung zum Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

 

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich will zunächst auf die Personen zu sprechen kommen, die im Titel dieses Gesetzentwurfs eigentlich genannt werden, nämlich auf die kommunalen Wahlbeamten. Da wir den Gesetzentwurf schon in erster und in zweiter Lesung behandelt haben, will ich mich kurz fassen.

Herr Bauer, Sie haben von einer "maßvollen Anpassung der Versorgung für kommunale Wahlbeamte" gesprochen. Im Gegensatz zu Ihnen würde ich eher davon sprechen, dass es hier um eine unangemessene Beibehaltung der Überversorgung geht, die Sie durch Ihren Änderungsantrag, den Sie zur zweiten Lesung eingebracht haben, letztendlich noch einmal verstärkt haben. Denn die jetzt vorgelegte Regelung, wonach Bürgermeister und Landräte bereits mit 50 Jahren und schon nach acht Dienstjahren in Pension gehen können, zementiert die bestehende Überversorgung und ist angesichts der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre, der Sie immer das Wort reden, völlig unverhältnismäßig.

Ich habe es am Dienstag schon gesagt, ich will es an dieser Stelle wiederholen: Wenn es darum geht, eine Funktion zu übernehmen, in die man gewählt wird, dann müssen sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, was das bedeutet. Das heißt auch, dass der Gesetzgeber eine angemessene Übergangsversorgung zu regeln hat – mehr aber nicht. Auf keinen Fall sollte eine Pensionierungsregelung, wie Sie sie vorschlagen, eingeführt werden.

Damit endet aber schon mein Redebeitrag zu diesem, dem überwiegenden Teil des Gesetzentwurfs. Ich komme nun zu der versteckten gesetzlichen Regelung, die in zweiter Lesung in ungewöhnlicher Art und Weise in den Gesetzentwurf hineingeschlüpft ist. Herr Bauer hat sie nur am Rande und am Schluss seiner Rede erwähnt. Es geht hierbei um eine zentrale Änderung im Beihilferecht der hessischen Beamtinnen und Beamten, die letztendlich dazu führt, dass die von den Mehrheitsfraktionen im Haushalt gekürzten 20 Millionen Euro pro Jahr nun von den Beamten per Eigenleistung erbracht werden sollen, wie das in Ihrer Presseerklärung vom 10. März zum Ausdruck kommt.

Huckepack und versteckt in einem umfangreichen Änderungspaket, das die Koalitionsfraktionen erst am 10. März, also zwei Tage vor der zweiten Lesung, im Innenausschuss vorgelegt haben, schlagen CDU und GRÜNE eine grundlegende Änderung des Beihilferechts vor. In der Vergangenheit wurden die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften von der Landesregierung oft mit Füßen getreten. Das kennen wir schon. Dieser Coup von CDU und GRÜNEN, in den Gesetzentwurf im laufenden Verfahren einen unscheinbaren Absatz zur Beihilfe einzubauen, der mit der Sache nichts zu tun hat, ist der Gipfel der Unverschämtheit und Ignoranz gegenüber den Gewerkschaften und den Interessenvertretungen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass die Koalition eine so wichtige Angelegenheit ohne Beratung mit den Betroffenen und ihren Gewerkschaften ändern will, sucht seinesgleichen.

Die Koalitionsfraktionen haben, wie gesagt, erst zwei Tage vor der Beratung im Innenausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten, vorgelegt, in dem versteckt unter Art. 5 Buchst. b die erstmalige Einführung von Eigenanteilen bei der Beihilfe aller 127.000 Beamtinnen und Beamten geregelt werden soll. In der Begründung dieses Systemeingriffs findet sich lediglich ein einzelner Satz dazu. Der lautet:

Mit dieser Regelung wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen ... zukünftig vom Zahlen eines monatlichen Beitrags abhängig zu machen.

Dies ist die Begründung. Eine Begründung im Landtag fand nicht statt, weil das erst am 10. März sozusagen in den Antrag hineingeschmuggelt worden ist. Ich fordere deshalb nochmals – wie schon im Innenausschuss –, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen und im Innenausschuss eine Anhörung der Verbände und Organisationen dazu durchzuführen, weil das eine grundlegende Änderung ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Aus unserer Sicht führt diese Regelung dazu, dass künftig auf dem Verordnungswege, also einseitig vom Innenminister – das ist der entscheidende Punkt –, weitere Eingriffe in die Krankenversorgung der Beamtinnen und Beamten vorgenommen werden können.

(Horst Klee (CDU): Das steht dort doch gar nicht!)

– Natürlich steht das da. Das ist die Grundlage für die Verordnung. Herr Klee, das hat der Innenminister selbst ausgeführt.

Vizepräsident Wolfgang Greilich: Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende Ihrer Rede kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Nun sollen die Beamten die beschlossene Haushaltskürzung von 20 Millionen Euro jährlich durch ihre eigenen Beiträge bezahlen. Das lehnen wir entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN)