Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Elisabeth Kula - Nachbesserungen am Hochschulgesetz sind unzureichend

Elisabeth KulaBildung

In seiner 92. Plenarsitzung am 14. Dezember 2021 debattierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede von Elisabeth Kula, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer rechtlicher Vorschriften in dritter Lesung ab. Leider wurden seit der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nur wenige Anregungen von der Landesregierung übernommen. Deswegen haben wir uns als LINKE dazu entschieden, drei zentrale Kritikpunkte aus der Anhörung als Änderungsanträge einzureichen.

Zum einen wollen wir sichere Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen schaffen und dem Befristungsunwesen einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es auch gesetzliche Vorschriften im Hochschulgesetz. Allein mit Selbstverpflichtungen und Anreizen wird es nicht gelingen, endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in Wissenschaft und Lehre zu schaffen. Bereits jetzt gibt es mehr Möglichkeiten für die Hochschulleitungen, unbefristete Beschäftigung zu schaffen; aber das wird schlichtweg nicht genutzt. Deswegen: Wer gute Arbeit an den Hochschulen will, kann sich nicht um eine gesetzliche Regelung herumdrücken.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir wollen in § 66 definieren, dass grundsätzlich an den Hochschulen unbefristet beschäftigt wird und Forschung sowie Lehre zentrale Merkmale einer Hochschule darstellen und deswegen als Daueraufgaben anzusehen sind. Eine ähnliche Formulierung gibt es schon im Hochschulpakt. Uns ist bisher nicht erklärlich, warum so eine Formulierung nicht ins Hochschulgesetz aufgenommen werden kann. Ich glaube, da ist der politische Wille nicht da. Wir wollen das aber aufnehmen.

Die Ministerin hingegen setzt auch beim Thema Beschäftigungsverhältnisse mit dem Kodex für gute Arbeit lieber auf Selbstverpflichtungen seitens der Hochschulen. Der Kodex stößt aber auch bei einigen Personalvertretungen auf nicht besonders viel Gegenliebe, da er nicht verbindlich ist und die dort enthaltenen Formulierungen zu einem großen Teil aus dem Ministerium vorgegeben waren

(Widerspruch Ministerin Angela Dorn) und ziemlich schwammig sind.

Deswegen wird es auch keine wirklichen Auswirkungen auf die Verhältnisse an den Hochschulen haben und diese kaum verändern. Der Kodex wurde am Montag unterzeichnet, wie wir aus der Presse erfahren durften. Der Prozess sollte eigentlich schon längst abgeschlossen sein, aber da scheint es durchaus noch Diskussion gegeben zu haben.

Der gesamte Entstehungsprozess des Kodex war alles andere als transparent; er war auch nicht gleichberechtigt. Nur wenige Personalvertretungen wurden überhaupt einbezogen. Studierende, die auch Beschäftigte an den Hochschulen sind, wurden ganz außen vor gelassen. So kann man einen Prozess, der am Ende eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten darstellen soll, auch von Beginn an erschweren.

Wir wollen den Kodex neben gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung befristeter Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen und ihn deshalb in das HHG aufnehmen – auch unter der Maßgabe, dass ein solcher Kodex zukünftig besser gemeinsam mit den Personalvertretungen der Hochschulen und den Studierenden evaluiert und neu aufgestellt werden muss.

Mit unserem dritten Änderungsantrag wollen wir das allgemeinpolitische Mandat für die verfassten Studierendenschaften in das Hochschulgesetz aufnehmen. Es ist komplett aus der Zeit gefallen, dass die Studierendenschaften sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern dürfen. Zu Wahlen der Studierendenparlamente treten doch politische Listen an, und an den Hochschulen sind tagtäglich auch allgemeinpolitische Themen von Bedeutung; das kann man doch gar nicht so genau trennen. Soziale Fragen der Studierenden wie nach bezahlbarem Wohnraum, der bekanntlich in Uni-Städten besonders rar gesät ist, oder die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Gruppierungen an den Hochschulen, die Fahrradinfrastruktur in der Stadt oder Kooperation der Hochschulen mit Rüstungsfirmen – all das sind Themen, die direkt etwas mit der Lebenswelt der Studierenden zu tun haben, aber auch über die Hochschulen hinausgehen.

Studierendenschaften müssen sich doch zu allen studentischen Belangen politisch äußern dürfen. Deswegen: Schaffen Sie Rechtssicherheit für diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Studierendenschaft einsetzen, und nehmen Sie das allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulgesetz auf. – Leider haben Sie das nicht vor. Das finden wir sehr schade, deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können, sondern uns nur enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)