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Rede

Jan Schalauske - Die Unterstützung der Kommunen beim Wohnrauminvestitionsprogramm bleibt mangelhaft

Jan Schalauske
Jan SchalauskeKommunalesWohnen

In seiner 57. Plenarsitzung am 10. November 2020 diskutierte der Hessische Landtag über ein Wohnrauminvestitionsprogramm für die Kommunen. Dazu die Rede unseres wohnungspolitischen Sprechers Jan Schalauske.

Herr Präsident, vielen Dank. –

Ich will zu den Bemerkungen des Vorredners nur eines sagen: Es gibt sicherlich viele gute Gründe, die Wohnungspolitik der schwarz-grünen Landesregierung zu kritisieren. Man kann sie aber sicherlich nicht dafür kritisieren, dass sie den Kommunen finanzielle Unterstützung gewährt hat, um Menschen, die auf der Flucht sind, menschenwürdig unterzubringen.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens hat der Redebeitrag wieder einmal gezeigt, dass es im Hessischen Landtag auf der rechten Seite eine Fraktion gibt, von der die Mieterinnen und Mieter politisch überhaupt nichts erwarten können. Sie hat sogar noch in ihrem Programm zur Landtagswahl gegen die Mieterinnen und Mieter gehetzt. Mit jeder Debatte im Hessischen Landtag machen Sie das noch einmal deutlich. Das spricht für sich.

Gegen ein Gesetz mit dem Förderziel in § 1 „Schaffung und Modernisierung von dauerhaftem bezahlbarem Wohnraum und von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden und Landkreisen“ kann eigentlich niemand etwas haben, außer natürlich die Mitglieder einer Rechtsaußenfraktion. Sogar die Mitglieder der FDP konnten sich bei ihrer sonstigen Skepsis gegenüber der öffentlichen Förderung bezahlbaren Wohnraums schon fast ein bisschen für diesen Gesetzentwurf erwärmen.

Es ist natürlich völlig richtig, dass das Land die Kommunen bei der Schaffung und Modernisierung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums und bei der Schaffung und Modernisierung der Unterkünfte für Geflüchtete unterstützt. Beides sind notwendige und sinnvolle Maßnahmen. Es ist die Aufgabe des Landes, die Kommunen stärker zu unterstützen.

Allerdings muss man natürlich auch einen Blick auf die gesamte Politik der schwarz-grünen Landesregierung hinsichtlich der Wohnungspolitik werfen. Da konnte man eigentlich genau das erwarten, was heute passiert. In dem Moment, als Frau Kollegin Förster-Heldmann ans Mikrofon trat, lobpreiste sie noch einmal, wie viel Geld diese Landesregierung zur Verfügung stellen würden. Das sei sagenhaft. Wir kennen ihr Mantra. Sie sagte, es gebe unzählige Förderprogramme und Fördermittel in beispielloser Höhe. Insgesamt sei das eine ganz großartige Wohnungspolitik der Landesregierung.

Wir haben allerdings eine Menge Erfahrung mit dieser Selbstbeweihräucherung der schwarz-grünen Landesregierung. Es ist das immer wiederkehrende Muster. Das geschieht so nicht nur bei der Wohnungspolitik. Das dramatische Problem ist nur: Das unterscheidet sich fundamental von der Wahrnehmung der Menschen, die im Lande Hessen und insbesondere in den Ballungsräumen, in den großen Städten und in den mittleren Städten dringend auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind. Für die sieht die Realität nämlich ganz anders aus, als es die schwarz-grüne Landesregierung in ihren Sonntagsreden darstellt.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Frau Kollegin Barth hat doch völlig recht: Es sind mittlerweile fast sieben Jahre, in denen die CDU und die GRÜNEN gemeinsam die Verantwortung für die Wohnungspolitik in diesem Land tragen. Die CDU trägt sie natürlich schon länger, die GRÜNEN seit fast sieben Jahren. In dieser Zeit ist eigentlich nicht viel passiert, um die Situation der Mieterinnen und Mieter grundlegend zu verbessern.

Das Gegenteil ist sogar der Fall: Sie reden hier immer wieder ein Loblied auf die Player und auf die Investoren, die man stark unterstützen müsse, während die Mieterinnen und die Mieter allzu oft nicht von Ihren wohlklingenden Ankündigungen profitieren.

Weil das so ist, muss man auch bei diesem Gesetzentwurf genauer hinschauen. Es reicht nicht, immer nur auf Rekordfördersummen zu verweisen. Deswegen schauen wir uns die Zahlen an.

Die Aufstockung der Mittel, die Verdoppelung um 257 Millionen €, klingt nach viel. Das ist auch gut. Sie müssen aber schon dazusagen, dass sich auch die Laufzeit des Programms bis zum Jahr 2030 verlängern wird. Dann sieht man schon, dass die Aufstockung der Mittel bei gleichzeitiger deutlicher Verlängerung der Zahl der Jahre, in denen man sie abrufen kann, nicht ganz so der große Wurf ist, wie Sie das hier darstellen.

Es ist gut, dass es Veränderungen geben wird. Es ist auch gut, dass es mehr Zuschüsse geben wird. Spannend ist aber auch, was am Ende eigentlich dabei herauskommt.

Die Zahlen hat Frau Kollegin Barth schon genannt. 1990 hatten wir noch 200.000 Sozialwohnungen. Ende 2018 waren es noch 80.000. Auf die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur Sozialraumförderung, wie viele es denn heute sind, warten wir noch. Die Beantwortung dauert mittlerweile fast fünf Monate.

Ach ja, heute kam kurzfristig die Antwort auf Teil 2 meiner Anfrage. Dort wurde noch einmal angekündigt, dass bis zum Jahr 2024 weitere 8.000 Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen werden. Ich glaube, das zeigt, wie groß die Probleme sind, die da anzupacken sind. Mit kleinteiligen Maßnahmen kommt man da nicht wirklich voran.

Wir haben einen Wohnraumförderbericht, der eigentlich alle drei Jahre vorgelegt werden soll. Den haben wir seit 2016 nicht mehr zu Gesicht bekommen. Ich finde, beides, die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage wie auch das Fehlen des Wohnraumförderberichts, zeigt, wie wenig Respekt Schwarz-Grün vor der Arbeit des Parlaments zeitigt.

Präsident Boris Rhein:

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Jan Schalauske (DIE LINKE):

Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Herr Kasseckert hat es selbst gesagt: Die Mittel werden überhaupt nicht abgerufen. Es wird sich zeigen, ob mit dieser Gesetzesänderung Ihre großspurig verkündeten Ziele erreicht werden. Wir werden das weiterhin sehr kritisch begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)