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Rede

Jan Schalauske zur Förderung des stationsbasierten Carsharings

Jan SchalauskeHaushalt und FinanzenVerkehr

In seiner 84. Plenarsitzung am 30. September 2021 diskutierte der Hessische Landtag nochmals über die Förderung des stationsbasierten Carsharings. Dazu die Rede unserer haushaltspolitischen Sprechers Jan Schalauske.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kommen wir doch wieder einmal zur Sache zurück. Dass manche Debatten leider nichts bringen, weil hier sehr wenige überhaupt gar nicht lernfähig sind, das durften wir gerade wieder einmal erleben.

(Zuruf AfD: Das müssen Sie gerade sagen!)

In der dritten Lesung eines solchen Gesetzes würde man meinen, es sei schon alles gesagt worden. Und eigentlich, bis auf einige wenige Ausnahmen, ist es auch ein völlig unumstrittenes Gesetz.

Warum wir allerdings in die dritte Lesung gehen müssen, war weniger einer inhaltlichen Debatte geschuldet als einem formalen Sachverhalt, weil nämlich hier noch etwas völlig anderes, was gar nichts mit Carsharing zu tun hat, angehängt wurde. Der Minister hat das in der Debatte um die zweite Lesung Omnibusgesetz genannt. Das klingt erst einmal nett, hat vielleicht irgendetwas mit Verkehrswende zu tun, ist aber gar nicht so nett, wie es eigentlich klingt. Und die Begründung, das sei im Bundestag gang und gäbe, macht es auch nicht unbedingt besser. Denn Sternstunden der Demokratie sind es nun gerade nicht, wenn demokratische Entscheidungen intransparenter werden und die Entscheidungen des Parlaments dann schwieriger zu vermitteln sind. Es soll auch schon im Bundestag vorgekommen sein, dass in solchen Omnibusgesetzen unpopuläre Änderungen versteckt werden. Das scheint diesmal nicht der Fall zu sein, aber Obacht sollte man doch walten lassen.

Die Logik des Verfahrens ist also das Problem, und ich will es auch noch einmal illustrieren. Würden wir die Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag ablehnen, was wir nicht tun, müssten wir jetzt gegen Verbesserungen für das Carsharing stimmen. Das ist aber, demokratisch gesehen, doch nicht gerade die feine Art.

Wir glauben jetzt, dass Sie das notwendige Gesetz zu den Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag einfach verbummelt haben und dass es keine böse Absicht war, dass das jetzt noch irgendwie schnell eingeschoben werden musste. Aber wir wollen nicht, dass das zur Gewohnheit wird.

Zur Sache nur kurz. Es sind viele Argumente genannt worden. Wir haben das in erster und zweiter Lesung diskutiert. Carsharing ist total prima, total hilfreich. Es ist ein sinnvoller Beitrag zur Verkehrswende, vor allem dann, wenn es stationsbasiert ist. Viele Kommunen haben das schon erkannt und machen das auch einfach so. Jetzt wollen sie sich das noch rechtssicher absichern, entsprechende Stationen auszuweisen, damit man dann auch einmal Falschparker unanfechtbar abschleppen kann. Das ist total sinnvoll. Schwarz-Grün hat lange gebraucht, das zu regeln; aber das ändert nichts daran, dass es eine vernünftige Sache ist. Man hätte es durchaus auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP machen können; hinreichend geregelt wäre es gewesen.

Jetzt machen Sie noch ein paar weitere Verästelungen und redaktionelle Änderungen verschiedener Gesetze, Verordnungen. Das ist alles okay; wobei wir das Konstrukt der Autobahn GmbH, das da auch noch vorkommt, weiterhin nicht ganz so dufte finden.

Wir finden es gut, wenn das Carsharing stationsbasiert ausgeweitet wird. Viele Kommunen machen das schon. Jetzt kommen Sie hier endlich in Gang. Aber das Verfahren selbst ist nicht ganz so dufte, und deswegen werden wir uns enthalten.

(Beifall DIE LINKE)