Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Ulrich Wilken zum Gesetz z. Verlängerung d. Geltungsdauer u. Änderung befristeter Rechtsvorschriften

Ulrich Wilken
Ulrich WilkenJustiz- und Rechtspolitik

In seiner 40. Plenarsitzung am 26. Mai 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine Reihe befristeter Rechtsvorschriften, deren Verlängerung nun ansteht. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Diese regelmäßig auftauchenden Sammelgesetze sind meist nicht sehr spektakulär. Wir alle sind dann offensichtlich bemüht und angestrengt, Facetten zu finden, an denen man herausarbeiten kann, warum hier mal wieder die Regierung falsch liegt. Das ist nun mal Job der Opposition. Ich werde mich auch bemühen, das an dieser Stelle herauszuarbeiten.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Problematisch bleibt – das ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden –, dass wieder einmal turnusmäßig die Laufzeiten von Gesetzen verlängert werden, deren Inhalte aus unserer Sicht problematisch sind. Und nein, verehrte Vorrednerin, wir können hier nicht einen Antrag stellen, ein Gesetz zu ändern, sondern wir müssen schon einen Gesetzentwurf einbringen.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE und Freie Demokraten)

Dann wird zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt und nicht zu dem Gesetz, das wir ändern wollen; denn das wäre eine Evaluierung. Aber so einfach ist es eben nicht. Deswegen sind wir darauf angewiesen, dass eine ordentliche Evaluierung vorgenommen wird.

Die Damen und Herren, die die Evaluierungsunterlagen der Regierung studiert haben – danke, dass Sie sie uns zur Verfügung stellen, selbstverständlich –, wissen doch von der Dichte der Informationen, die wir dort bekommen. Da haben wir einen Eindruck, wie intensiv eine Bewertung dieses Gesetzes denn wirklich vorgenommen worden ist – also bestenfalls lachhaft. Das ist das Problem, das wir mit dieser turnusmäßigen Pseudoevaluierung und dem Hierwieder-Durchwinken haben.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ich erinnere daran – um nur ein Beispiel zu nennen, wo wir sagen, das muss man inhaltlich ändern –: Wir haben einmal eine Veränderung des Bannmeilengesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. Wir sind auch nach wie vor der Meinung, dass es ein alter Zopf ist. Andere Bundesländer kommen ohne ein Bannmeilengesetz aus. Es bleibt dabei, die Bannmeile ist vollkommen überholt. Aber diese Diskussion meiden Sie jetzt wieder, indem Sie einfach die Geltungsdauer des Gesetzes um zehn Jahre verlängern wollen. Das ist das Problem.

Eine letzte Bemerkung noch zu Ihrem Optimismus. Ich schätze diese Art von Optimismus, zu meinen, dass wir mit einer einjährigen Verlängerung aus der Corona-Krise draußen wären und dann hier wieder ordentliche Gesetzgebungsverfahren machen könnten.

(Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lesen Sie die Begründung, da steht es doch drin!)

Herzlichen Dank für den Optimismus – und für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)