Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wohnen ist ein Menschenrecht."

Jan Schalauske
Jan SchalauskeWohnen

Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum (Erste Lesung zum Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Ds. 20/238)

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Die Lage am Wohnungsmarkt in Hessen ist dramatisch. Im Rhein-Main-Gebiet, an den hessischen Hochschulstandorten, aber auch in mittleren Städten herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Zunehmend mehr Menschen in Hessen sind von Wohnungskrise und Mietenwahnsinn betroffen – längst auch solche mit mittleren Einkommen. Vielerorts müssen Menschen mit geringem Einkommen davon mehr als die Hälfte für die Miete ausgeben; und vielerorts werden Menschen aus ihren Wohnungen und Stadtteilen verdrängt. Diese Situation ist und bleibt nichts anderes als ein Skandal, ein Skandal, mit dem wir uns als LINKE niemals abfinden werden.

(Beifall DIE LINKE)

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wohnen ist ein Menschenrecht; und die Versorgung mit Wohnraum ist zu wichtig, um sie dem Markt zu überlassen. Sie muss eine öffentliche Aufgabe sein.

(Beifall DIE LINKE)

Was hat die schwarz-grüne Landesregierung in den letzten Jahren getan, um die Wohnraumversorgung sicherzustellen? – Erschreckend wenig. Wie die jährlichen Anfragen unserer Fraktion belegen, hat sich die Zahl der Sozialwohnungen seit Anfang der Neunzehnhundertneunzigerjahre mehr als halbiert. Ende 2017 waren es nur noch 85.000 solcher Wohnungen, die verfügbar waren. Gleichzeitig steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte immer weiter in die Höhe, also die Zahl derjenigen, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können. Mittlerweile ist sie mit über 51.000 Haushalten so hoch wie nie. Nirgendwo wird das Missverhältnis zwischen der sozialen Realität und dem schwarz-grünen Blindflug in Sachen Wohnungspolitik deutlicher als anhand dieser Zahlen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Auch sonst enthält der Koalitionsvertrag im Bereich Wohnen in erster Linie Ankündigungen, Absichtserklärungen und schöne Worte. Echte Ideen und verbindliche Konzepte: Fehlanzeige. Angesichts der drängenden Not vieler Mieterinnen und Mieter ist der Plan, den Sie sich auf den Regierungsbänken für die nächsten Jahre vorgenommen haben, nicht mehr als ein Armutszeugnis. Aber, immerhin, an einer Stelle scheinen Sie sich zu bewegen. In Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten soll für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Zukunft ein Genehmigungsvorbehalt gelten. Dieser Schritt ist zu begrüßen. Aber selbst wenn dieser tatsächlich umgesetzt wird – bisher wissen wir weder, wann, noch, in welcher Form –, bleibt diese einzelne Maßnahme weit hinter dem zurück, was notwendig wäre. Eine von den vielen sinnvollen Maßnahmen, die wir dringend brauchen, wäre ein umfassendes Verbot von Wohnraumzweckentfremdung, so wie es in Hessen bis zur Abschaffung im Jahr 2004 durch die CDU gegolten hat und in vielen Bundesländern – darauf ist schon hingewiesen worden – wie Hamburg, Berlin oder Bayern weiterhin oder wieder gilt.

Natürlich ist ein solches Wohnraumzweckentfremdungsverbot kein Allheilmittel gegen die Wohnungskrise. Es würde den Kommunen aber ein wichtiges Instrument an die Hand geben, mit dem sie erstens aktiv gegen Wohnraumzweckentfremdung, zweitens gegen spekulativen Leerstand und drittens gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorgehen und so den Bestand an Wohnraum effektiv schützen könnten. Um welche Größenordnung es hierbei geht, lässt sich anhand einiger Zahlen verdeutlichen – es sind ja auch schon Zahlen genannt worden –: In Frankfurt konnten in den rund 30 Jahren, in denen es dort eine entsprechende Satzung gab, fast 9.000 Wohnungen aus einer zweckfremden Nutzung zurückgewonnen werden. Vor drei Jahren hat ein Vertreter eines Frankfurter Mietervereins geschätzt, dass in Frankfurt aktuell bis zu 1.000 Wohnungen zurückgewonnen werden könnten. Meine Damen und Herren, das ist doch eine sehr relevante Größenordnung und ein wichtiger Schutz von bezahlbarem Wohnraum.

(Beifall DIE LINKE)

Unsere Fraktion, in Person meines Kollegen Hermann Schaus, hat in den letzten Jahren mehrfach einen eigenen Gesetzentwurf zum Verbot von  Wohnraumzweckentfremdungen vorgelegt, der in den Anhörungen immer auf breite Zustimmung gestoßen ist – außer natürlich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienwirtschaft. Das ist kein Wunder. Nichtsdestotrotz haben CDU und GRÜNE diesen Entwurf immer abgelehnt. Damit haben die Regierungsfraktionen in der Vergangenheit leider bewiesen, dass es der Koalition an einem politischen Willen für eine konsequente soziale Wohnungspolitik leider mangelt.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Angesichts dieser Blockadehaltung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen wir es ausdrücklich, dass die SPD nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

(Beifall Torsten Warnecke (SPD))

Er ist in vielen Punkten fast wortgleich aus Bayern übernommen, un er enthält auch Punkte, die wir positiv finden nd entsprechend in unseren Gesetzentwurf übernommen aben. Das ist etwa die Festsetzung einer möglichen Geldbuße on bis zu 500.000 € für den Fall, dass Wohnraum hne eine entsprechende Genehmigung zweckentfremdet wird. Der Gesetzentwurf bleibt aber in einer Reihe von Punkten hinter den eigentlichen Erfordernissen zurück. Deswegen sagen wir: Der SPD-Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber angesichts der realen Probleme leider nicht weit genug. Deshalb haben wir uns entschlossen, unseren Gesetzentwurf auf der Grundlage der Vorarbeiten der vergangenen Legislaturperiode zu überarbeiten, und haben einen eigenen Dringlichen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ich will Ihnen vier Punkte nennen, von denen ich glaube, dass unser Gesetzentwurf entschiedener ist als das, was die SPD vorgelegt hat. Erstens der Anwendungsbereich des Gesetzes: Es ist nicht einzusehen, warum die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung aufzustellen, nur denjenigen Kommunen vorbehalten werden soll, in denen die Mietpreisbremse gilt. Stattdessen fordern wir, dass alle Kommunen, die einen erhöhten Wohnungsbedarf haben, eine entsprechende Satzung aufstellen sollen und alle weiteren Gemeinden dies tun können, wenn sie es denn für notwendig halten.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens möchten wir, dass die Dauer des zulässigen Leerstands, so wie in Bayern und in Berlin, auf drei Monate begrenzt wird. Drittens erscheint es uns unbedingt notwendig, die Bedingungen, unter denen eine Genehmigung für eine Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt wird, möglichst konkret und eng zu fassen, um Umgehungsstrategien von Investoren und Wohneigentümern zu verhindern. Viertens wollen wir den Kommunen eine wirkliche, wirkungsvolle Handhabe geben, um gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Hier braucht es auch eindeutigere Vorgaben, als es der SPD-Entwurf vorsieht. Wir wollen deswegen ein striktes Rückführungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot verankern, das die Verfügungs bzw. die Nutzungsberechtigten verpflichtet, den zweckentfremdeten Wohnraum rasch wiederherzustellen. Für den Fall, dass sich diese weigern, wollen wir den Kommunen eine Ultima Ratio geben, nämlich eine Treuhänderin oder einen Treuhänder einzusetzen, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, natürlich auf Kosten der Eigentümer.

(Manfred Pentz (CDU): Zwangsenteignung!)

Wir glauben, dass erst mit diesem Drohpotenzial die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wirkungsvoll zu bekämpfen und auch zu unterbinden und gegen spekulativen Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, es braucht ein richtig scharfes Schwert, um sich mit den privaten Investoren anzulegen, um diese einzuhegen. Es braucht noch viele weitere Maßnahmen, um die Wohnungsversorgung wieder stärker in die öffentliche Hand zu übernehmen, um damit etwas zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter in Hessen beizutragen.

(Beifall DIE LINKE – Manfred Pentz (CDU): Zwangsenteignung!)

– Die wahre Enteignung war der Verkauf von vielen öffentlichen Wohnungsbeständen durch die Kommunen in Hessen. Herr Pentz, da ist die Bevölkerung enteignet worden.

(Beifall DIE LINKE)