Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Rede zur 1. Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016

Hermann Schaus
Hermann Schaus

Rede von Hermann Schaus am 3. Mai 2017

– Es gilt das gesprochene Wort –


Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bereits seit dem DIE LINKE hier im Landtag vertreten ist streiten wir für eine angemessene Besoldung und für angemessene Arbeitsbedingungen der hessischen Beamtinnen und Beamten, ebenso wie für die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Stets haben wir uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse der Arbeitnehmer des Landes Hessen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.

Während es bis 2006 üblich war, dass die Besoldung aller beamten bundeseinheitlich festgelegt wurde ist seither, durch die Föderalismusreform im Besoldungsrecht wieder die Kleinstaaterei eingeführt worden. Seit diesem Zeitpunkt dürfen die Länder jeweils eigenständig die Besoldung ihrer Beamten regeln.

  • Seitdem driften die Besoldungen weit auseinander.
  • Seither wird Besoldungspolitik nach Kassenlage gemacht.
  • In Hessen ist das ganz besonders ausgeprägt.

  
Die Nullrunde im Jahr 2015 und eine weitere Magerrunde von nur einem Prozent in 2016 war unangemessen, verfassungswidrig und führte zu weiterer Demotivation unter den Beamtinnen und Beamten.

Deshalb hatten wir in 2016 einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses des TV-H auf die Beamtinnen und Beamten forderten.

Bekommen habe die Beamten für die zurückliegenden zwei Jahre zusammen aber nur magere 1,0 Prozent.

Wir fordern weiterhin diese Scharte auszuwetzen, denn die fehlenden 3,4 Prozent fehlen auch weiterhin heute und in der Zukunft.

Nur dies ist gerecht und angemessen!

Die Koalitionsfraktionen bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der eine Abkehr von der im Koalitionsvertrag seinerzeit festgelegten Linie, der jährlichen 1%-Erhöhungen darstellt.

Dies geschieht auch unter dem Druck einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015, zur A- und R-Besoldung, worin den einzelnen Ländern der Gestaltungsspielraum bei der „Alimentation“ der Beamten erheblich eingeengt wurde.

Besoldungsfragen werden mit diesem Urteil also der Willkür der Landesregierungen entzogen, um eine weitere Spreizung der Besoldung zwischen dem Bund und zwischen den Ländern zu verhindern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Februar 2017 einen neuen Besoldungsreport vorgelegt, in der er die Einkommensentwicklung im Bund und in den einzelnen Bundesländern, beispielhaft bei drei Besoldungsgruppen, im mittleren Dienst ist dies die Besoldungsgruppe A 7, im gehobenen Dienst, die A 9 und im höheren Dienst, die A 13 miteinander vergleicht.

Darin hat der DGB die jeweilige Jahresbrutto-Besoldung miteinander verglichen und kommt dabei zu interessanten Ergebnissen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Wir haben ja in der Vergangenheit immer wieder seitens CDU und Grüne gehört, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten im Besoldungsvergleich sich in einem oberen Bereich befänden, aber das stimmt nicht, wie der DGB jetzt erneut nachweist.

Diese Berechnung ist übrigens nicht auf eine 40 Stunden-Woche umgerechnet, sondern berücksichtigt die tatsächliche Wochenarbeitszeit

Demnach befindet sich Hessen bei A 7, mit einem Jahresbetrag von 33.106 Euro auf dem viertletzten Platz, also nur vor Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz, das allerdings fast mit Hessen gleichauf liegt (7 Euro).

Die A 7- Beamten des Bundes erhalten für die gleiche Arbeit jährlich aber 2.600 Euro mehr.

Im gehobenen Dienst, bei der Besoldungsgruppe A 9 liegt Hessen auf dem fünftletzten Platz, nur vor Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Eine Beamtin in A 9 erhält demnach in Hessen eine Jahresbesoldung von 39.088 Euro. Beim Bund würde Sie für die gleiche Arbeit 41.906 Euro, also 2.800 Euro mehr pro Jahr, erhalten.

Und selbst im höheren Dienst sind die Vergleichseinkommen nicht wesentlich besser. Hier liegt Hessen auf dem 11. Platz.

Eine Beamtin in A 13 erhält demnach in Hessen 59.316 Euro im Jahr. Im Bund beschäftigt, würde sie mit 63.974 Euro, sage und schreibe 4.600 Euro mehr erhalten. Das ist fast ein ganzes Monatsgehalt mehr, für die gleiche Arbeit.

Diese Untersuchung des DGB belegt eindeutig, dass Hessen bei der Besoldung seiner Beamten weit hinten liegt.

Wenn wir jetzt in die Ausschussberatungen und in die Anhörung der Expertinnen gehen, dann werden wir diese Erkenntnisse mit in die Debatte einbringen.

Für uns bleibt klar:

  • Die Besoldung der hessischen Beamten in den letzten Jahren hat einen tiefen Graben hinterlassen, denn sie verstößt gegen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015
  • Das Besoldungsrecht hat stets dem Tarifrecht zu folgen.
  • Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten ist regelmäßig, also jährlich, an die tarifvertraglichen Entwicklungen anzupassen.
  • Wir fordern nach wie vor, die Rückkehr Hessens in die Tarifgemeinschaft der Länder (TDL)
  • Für uns bleibt klar: Wir werden weiterhin genau darauf achten, dass die jetzt für dieses und das nächste Jahr vorgenommenen weitest gehenden Übernahme des Tarifergebnisses keine Eintagsfliege in den Wahlkampfjahren 2017 und 2018 bleibt.