Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Sie sind mit der Wohnungspolitik komplett überfordert"

Hermann Schaus

Zum Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE zur Mietbegrenzungsverordnung:

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. März dieses Jahres die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 für unwirksam erklärt. Die Unwirksamkeit begründete das Landgericht Frankfurt mit der fehlenden gleichzeitigen Veröffentlichung der Begründung. Entgegen den Vorgaben in § 556d BGB wurde die Begründung nicht gleichzeitig mit der Verordnung im „Staatsanzeiger für das Land Hessen“ veröffentlicht, sondern erst mehr als ein Jahr später. In der Presseerklärung des Landgerichts Frankfurt vom 28.03.2018 mit der Überschrift „Mietpreisbremse ist unwirksam“ heißt es:
Die offizielle Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung habe die Hessische Landesregierung frühestens im Jahr 2017 als PDF-Download auf der Homepage des zuständigen Ministeriums öffentlich zugänglich gemacht. Eine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen sei nicht erfolgt. Das Nachschieben einer Begründung heile den Mangel der Verordnung nicht.

Nur aus diesem formalen Grund hat ein klagender Mieter seinen Prozess wegen überhöhter Miete in zweiter Instanz verloren. Aus diesem von Frau Ministerin Hinz zu verantwortenden Fehler werden bis auf Weiteres alle Mieterinnen und Mieter in Hessen, die ebenfalls Klagen wegen überhöhter Mieten eingereicht haben, ihre berechtigten Forderungen nicht durchsetzen können.

In einer ersten Reaktion danach haben Sie, Frau Ministerin, erklärt, dass die hessischen Mieterinnen und Mieter ganz beruhigt sein können, da die Mietpreisbremse weiterhin gelte. – So verharmlosend steht es jetzt sogar auch im Antrag der Koalitionsfraktionen. Formal juristisch ist dies korrekt. Allerdings geht von diesem Urteil ein fatales Signal aus. Denn alle Vermieterinnen und Vermieter wissen nun, sie können die Mietpreisbremse ignorieren, es passiert ihnen nichts. Darüber hinaus verunsichert es natürlich auch alle Mieterinnen und Mieter. Wer klagt denn jetzt bei dieser Rechtslage noch gegen eine überhöhte Miete? – Frau Ministerin, niemand wird bei diesem Rechtszustand klagen, und keiner wird gewinnen.

Faktisch ist die Mietpreisbremse mit diesem Urteil außer Kraft gesetzt. Aber das soll weiter verschleiert werden, und das aufgrund eines Formfehlers von Umweltministerin Hinz. Also: kleine Ursache, aber große Wirkung.

Frau Umweltministerin Hinz, es ist nicht neu, und ich sage es immer wieder: Sie sind mit der Wohnungspolitik komplett überfordert. Die Wohnungspolitik führt im Umweltministerium ein Schattendasein, und das muss sich schleunigst ändern.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese Überforderung zieht sich wie ein roter Faden durch diese bald endende Legislaturperiode, beginnend mit den völlig unzureichenden Änderungen am Wohnraumfördergesetz 2014 über die verkorkste Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe 2015 bis zur heute diskutierten unwirksamen Mietpreisbremse. Wie wir es auch drehen und wenden, die schwarz-grüne Wohnungspolitik ist für die hessischen Mieterinnen und Mieter schlicht und ergreifend eine Katastrophe.
Dies belegen im Übrigen auch die Zahlen am hessischen Wohnungsmarkt. Unter Schwarz-Grün erleben wir seit 2014 eine drastische Entwicklung beim sozialen Wohnungsbau. Seither hat sich die Zahl der Sozialwohnungen von rund 115.000 auf gerade noch rund 85.000 reduziert. Das ist ein Verlust von fast 30.000 Sozialwohnungen innerhalb Ihrer Amtszeit, Frau Ministerin.

Gleichzeitig hat sich die in den Jahren davor wenigstens stagnierende Zahl an registrierten sozialwohnungssuchenden Haushalten von 45.603 auf 50.252 erhöht. Klar erkennbar: Die Tendenz der Suchenden steigt spürbar, während die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen jedes Jahr deutlich abnimmt. Trotz aller Programme, trotz aller Belegungsrechtsverkaufsaktionen nimmt die Zahl weiter stetig ab.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und die Zahl der jährlich neu gebauten Sozialwohnungen in den Geschäftsberichten der WIBank nachgelesen und dabei Erstaunliches festgestellt – jetzt hören Sie gut zu –: In den Jahren, in denen der FDP-Wirtschaftsminister Posch zuständig war, also in der letzten Legislaturperiode, sah das wie folgt aus. 2009: plus 407 Sozialwohnungen neu bewilligt, 2010: 649, 2011: 565, 2012: erstaunliche 1.492, und 2013: 351. Das macht zusammen 3.464 zusätzliche Wohnungen. Das sind immer noch viel zu wenige gegenüber dem Wegfall der Bindungen in dieser Zeit, aber immerhin knapp 3.500 neue, zusätzliche Sozialwohnungen in Hessen.

Frau Hinz, in Ihrer Amtszeit sind es aber noch viel weniger. Im Jahr 2014 wurden nur 404 Sozialwohnungen neu bewilligt, im Jahr 2015 waren es 444 und im Jahr 2016 nur noch magere 213. Die Zahl nimmt also weiter ab. Die Zahl nimmt nicht zu, Ihre Programme greifen nicht, das Gegenteil ist der Fall.

Meine Damen und Herren, das sind die Zahlen für ganz Hessen. Im Jahr 2016: 213 zusätzliche Sozialwohnungen in ganz Hessen bei insgesamt 7.000 weggefallenen Sozialwohnungen. Für 2017 liegt der Geschäftsbericht noch nicht vor, aber ich glaube kaum, dass sich diese mageren Neubauzahlen entscheidend verbessert haben. Mit 2017 und 2018 dürften es dann in dieser Legislaturperiode zwischen 1.700 bis 1.800 neu gebaute Sozialwohnungen sein – das in fünf Jahren bei 30.000 weggefallenen Sozialwohnungen.

Das sind die Zahlen, die in die Öffentlichkeit gehören. Sie werden von uns auch in die Öffentlichkeit gebracht, darauf können Sie sich verlassen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Da hat ja die FDP mehr Sozialwohnungen gebaut!)

Sie haben es geschafft, gegenüber Ihrem Vorgänger von der FDP, von der liberalen FDP, gerade einmal die Hälfte an neuen Sozialwohnungen in ganz Hessen zu schaffen. Das ist doch unglaublich.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Das ist keine Wohnungsbilanz, Frau Hinz, sondern das ist ein Rohrkrepierer, eine Luftnummer und eine Täuschung der Bevölkerung. Nichts anderes ist das in Sachen Wohnungspolitik.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es geradezu dreist, dass Sie auf der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN am vergangenen Wochenende von einer erfolgreichen Wohnungspolitik gesprochen haben und weiter – man beachte das Wort „weiter“ – dafür kämpfen wollen, dass es für jede Familie in Hessen eine bezahlbare Wohnung geben soll. Wann fangen Sie denn endlich damit an, Frau Ministerin, dafür zu kämpfen, frage ich an dieser Stelle.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja!)

Machen Sie doch einmal etwas hin, damit dann auch die Zahlen stimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für immer weniger Familien in Hessen stehen bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Zum Glück merken das die Menschen in Hessen auch. Bei der letzten Umfrage zur Landtagswahl von Ende März gestanden gerade einmal 8 % der Befragten Ihnen und Ihrer Partei die Kompetenz zu, die Wohnungssituation zu verbessern. Das ist zugegebenermaßen für eine Partei, die die Wohnungsministerin stellt, ein regelrechter Schlag ins Gesicht.
Sie haben es in den vergangenen Jahren weder geschafft, eine rechtsgültige Mietenbegrenzungsverordnung zu erlassen, noch, eine positive Trendwende am hessischen Wohnungsmarkt einzuleiten. Ihre vielen Ankündigungen haben sich am Ende als wirkungsloser Aktionismus entpuppt. Die Zahlen sprechen dabei eine eindeutige Sprache. Frau Ministerin Hinz, wir fordern Sie auf, wenigstens den von Ihnen begangenen Fehler beim Erlass der Mietenbegrenzungsverordnung endlich einzugestehen und sie sofort mit einer rechtsgültigen Begründung neu zu erlassen, damit die Mieterinnen und Mieter in Hessen noch vor den Sommerferien in der Lage sind, erfolgreich gegen überhöhte Mieten zu klagen.

Weiter fordern wir, dass Sie sich erst danach ein neues Gutachten erstellen lassen, auf dessen Grundlage dann hoffentlich weitaus mehr als nur 16 Städte in die Verordnung zur Mietpreisbremse einbezogen werden.

Ich weiß: Die Mietpreisbremse ist weiß Gott keine Wunderwaffe gegen Mietwucher. Die in der sogenannten Großen Koalition in Berlin vereinbarten Verbesserungen sind unzureichend.

Vizepräsident Wolfgang Greilich: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Notwendig wäre vielmehr ein Gesetz, das auch Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, also Bußgelder für Vermieter bei überhöhten Mieten. Die Mieterinnen und Mieter haben ein Recht auf eine juristisch saubere und praxistaugliche Mietpreisbremse. Es bleibt weiterhin Ihre Verantwortung, Frau Ministerin Hinz, die Mieterinnen und Mieter in Hessen vor überhöhten Mieten zu schützen.

(Beifall bei der LINKEN)