Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Torsten Felstehausen zum Gesetz über die Bereitstellung offener Geobasisdaten

Torsten FelstehausenDaten- und Verbraucherschutz

In seiner 77. Plenarsitzung am 16. Juni 2021 debattierte der Landtag über ein Gesetz über die Bereitstellung offener Geobasisdaten,die Kosten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte und zur Änderung weiterer Vorschriften auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung und des Vermessungswesens. Dazu die Rede unseres daten- und verbraucherpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Menschen, die die Debatte im Livestream verfolgen! Ich kann der Hessischen Landesregierung nur zurufen: herzlich willkommen im Neuland. Seit Jahren fordern Datenaktivisten die Freigabe von Geobasisdaten. Bisher war das ein gut gehüteter Schatz der Vermessungs- und Katasterämter, der nur auf Antrag und gegen Gebühr weitergegeben worden ist.

Dass es die Hessische Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun angehen möchte, diese Daten zu öffnen, das will ich ausdrücklich begrüßen; denn diese Daten können und müssen uns allen dienen. Sie sind vorhanden, und sie sind auch schon einmal bezahlt worden. Außerdem sind diese Daten die Grundlage für neue Softwareentwicklungen, für neue Erkenntnisse und für neue Projekte in den Bereichen Grundstücksverkehr, Immobilienbewertung, Wirtschaft, aber auch in den Bereichen Energie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, demografischer Wandel, Wohnungswesen, Landnutzung und Straßenbewirtschaftung. All diese Punkte sind davon maßgeblich beeinflusst. Wir hoffen gemeinsam, dass wir mit der Bereitstellung dieser Daten viele Start-ups dahin bringen, mit diesen Daten neue kreative Prozesse anzustoßen.

Ich bin schon erstaunt – schauen wir uns einmal die Begründung für den Gesetzentwurf an –, wie wenig der Landesregierung an dieser Stelle einfällt. Der zuständige Minister hat soeben einen Teil daraus zitiert. Er sagte nämlich, aktuelle und verlässliche Immobilienmarktdaten seien nicht nur für steuerliche Zwecke, sondern auch für Geschäftsprozesse der Kredit-, Finanz- und Immobilienwirtschaft eine wichtige Grundlage. Dann folgt ein Satz, den er nicht vorgelesen hat:

Mit Blick auf international oder global agierende Investoren erweist sich eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen zunehmend als Standortfaktor.

Liebe Hessische Landesregierung, ist das wirklich alles, was Ihnen an dieser Stelle einfällt?

(Beifall DIE LINKE)

Schauen wir uns einmal die fachpolitische Diskussion um Open Data an. Es geht doch um viel mehr als nur darum, Daten den digitalen Multis zur Verfügung zu stellen. Natürlich gibt es ein großes Interesse an den Bodenrichtwertkarten, die kombiniert mit Bodenwertkarten, mit den Daten der Mietenspiegel oder mit den Daten der Gutachterausschüsse automatisiert erkennen können, wo noch ein Schnäppchen zu machen ist. Eine solche Intentionen leistet dem „Land Grabbing“ und dem Ausverkauf unserer Städte nur weiteren Vorschub und liefert den Immobiliengiganten das Werkzeug für ihre nächste Einkaufstour. Das ist das eine Szenario.

Es gibt aber auch eine andere Perspektive. Open Data kann auch eine Einladung sein. Es ist unsere Aufgabe, die Tür aufzustoßen und es allen Menschen zu ermöglichen, diese Daten für andere, nämlich für kreative, für soziale, für kulturelle oder für akademische Zwecke zu nutzen, sie zu verbessern oder sie zu teilen.

(Beifall DIE LINKE)

DIE LINKE ist mit dem Ziel einer neuen Kultur der Transparenz in den staatlichen Stellen angetreten. Wenn Entscheidungsprozesse nachvollzogen werden können, dann wächst auch das Vertrauen in den Staat, und Mitbestimmungsprozesse werden einfacher. Da kann das vorliegende Gesetz nur ein kleiner Baustein sein.

Es gibt viele andere Sachen, bei denen ich mir wünschen würde, dass Sie diese mit der gleichen Geschwindigkeit angehen würden. Bekanntlich hat Hessen eines der restriktivsten und schwächsten Informationsfreiheitsrechte.

Das Informationsfreiheitsgesetz, das die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen vor über zwei Jahren eingeführt hat, ist im Vergleich mit anderen Bundesländern ziemlich besonders. Es gilt nur für die Landesbehörden, aber nicht für die Kommunen, die in der Regel den größten Teil unseres Datenschatzes bei sich gesammelt haben. Natürlich sind wichtige Stellen wie die Polizei oder der Verfassungsschutz von diesem Gesetz ausgenommen.

Wenn ich mir einmal anschaue, wie diese Landesregierung im Ergebnis mit der Informationsfreiheit umgeht, dann stelle ich fest, dass das doch ziemlich beschämend ist. Von den knapp 2.000 Anfragen, die „FragDenStaat“ ab 2018 gestellt hat, sind gerade einmal 2 % beantwortet worden. Bei allen anderen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern fanden die hessischen Behörden Gründe für die Nichtbeantwortung. Ja, Wissen ist Macht, und das Teilen von Macht scheint nicht so Ihre Sache zu sein.

Transparenz darf aber nicht nur dann Handlungsmaxime sein, wenn es sich wirtschaftlich rentiert. Für DIE LINKE geht es um grundlegende Fragen von demokratischer Transparenz und Kontrolle. Wenn wir die Frage stellen, wem die Stadt gehört, dann braucht es zur Beantwortung dieser Frage auch Daten darüber, wem die Grundstücke gehören, wem die Immobilien gehören und wie hoch die Bodenpreise sind. Genau das ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Vizepräsident Frank Lortz:

Kollege Felstehausen, Sie müssen zum Schluss kommen.

Torsten Felstehausen (DIE LINKE):

Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, wir brauchen in vielen Bereichen sehr viel mehr Datenoffenheit. Wir könnten uns das vorstellen für Leerstandserhebungen, für Steuerdaten, für Umwelt- und Verkehrsdaten. Das ist mit dieser Landesregierung aber noch ein weiter Weg. Wir werden mit unseren Anträgen und unseren Initiativen aber weiter dafür sorgen, dass Sie auch dieses Projekt demnächst angehen. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)