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Rede

Torsten Felstehausen zum Hessischen Open Data Gesetz

Torsten FelstehausenDigitalisierung

In seiner 132. Plenarsitzung am 23. März 2023 diskutierte der Hessische Landtag zum Hessischen Open Data Gesetz. Dazu die Rede unseres digitalpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und GRÜNEN, für die super Problembeschreibung im Einleitungstext des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs. Teil A der Gesetzesbegründung können wir vollumfänglich zustimmen; zumindest steht nichts Verkehrtes darin.

Das, was Sie dann als Lösung zum Bereich Open Data präsentieren, lässt sich aber unter der Überschrift „Müssen, sollen, können – minimale Ambitionen und maximale Unverbindlichkeiten“ zusammenfassen. Mit dem, was Sie regeln wollen, was im Gesetzestext steht, werden Sie Ihrem eigenen Anspruch in keiner Weise gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Alle Anzuhörenden, mit Ausnahme der dankbaren Kommunen, die Sie von jeglicher Verpflichtung freigestellt haben, fordern Sie auf, die über ein Dutzend Ausnahmen und Einschränkungen in dem Open-Data-Gesetz zu reduzieren.

Schauen wir uns das Gesetz etwas genauer an: Zukünftig sollen beim Land Hessen anfallende, nicht personenbezogene oder -beziehbare Daten maschinenlesbar und interoperabel für jede und jeden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das hört sich richtig gut an.

Dann beginnen Sie mit Ihren Einschränkungen, die am Ende kaum etwas übrig lassen. Auskunft sollen nach diesem Gesetz nur Behörden mit Verwaltungsaufgaben geben. Nicht unter die Bereitstellungspflicht fallen demnach Daten von Verbänden oder öffentlichen Unternehmen, z. B. Mobilitätsdaten der Verkehrsbetriebe. Nicht darunter fallen Beteiligungsgesellschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie fassen die Legaldefinition von „Behörde“ wahnsinnig eng.

Dann schränken Sie weiter ein. Sie sagen, Daten nicht bereitstellen sollen die Gerichte, die Strafverfolgungsund -vollstreckungsbehörden, die Polizei, die Schulen und selbstverständlich auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Selbst ausgenommen von Ihrem Gesetz, welch Ironie, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch er soll Daten nicht bereitstellen müssen.

Der größte Fehler Ihres Gesetzes ist es, dass Sie einen Riesenbogen um den eigentlich verfügbaren Datenschatz der öffentlichen Hand machen. Sie nehmen die gesamte kommunale Familie aus der Verpflichtung der Datenbereitstellung heraus. Kommunen, so formulieren Sie es, „können“ – sie können – „Daten bereitstellen“. Was heißt das in der Praxis? Wir haben es in vielen anderen Bereichen gesehen: Es wird nicht umgesetzt.

(Hartmut Honka (CDU): Na, na, na!)

Für diese Kannregelung hätten wir wirklich kein Gesetz gebraucht.

(Beifall DIE LINKE – Hartmut Honka (CDU): Schelte der Kommunen!)

– Nein, nein, überhaupt nicht. Dass Sie das, was Sie mit Ihrem Gesetz adressieren, eigentlich gar nicht wollen, zeigt sich in der von Ihnen vorgesehenen personellen Ausstattung. Der Chaos Computer Club bescheinigt Ihnen in seiner Stellungnahme – ich zitiere –:

Die vorgesehenen 2 VZÄ für Koordination, strategische Steuerung, Standards und obendrein noch den Betrieb und die Betreuung des Metadatenportals werden der Relevanz des Themas Open Data nicht gerecht …

Mit diesem Open-Data-Gesetz ist es wie mit dem Gesetz zur Informationsfreiheit. Die Überschrift und die Problembeschreibung stammen von den GRÜNEN. Herzlichen Glückwunsch dazu. Die CDU konterkariert dann aber mit dem eigentlichen Gesetzestext sämtliche progressiven Ansätze. Liebe GRÜNE, mal ganz ehrlich: Warum lassen Sie sich das immer gefallen? Warum klatschen Sie auch noch, wenn Sie so öffentlich vorgeführt werden? Das ist doch nicht zum Aushalten.

(Beifall DIE LINKE – Manfred Pentz (CDU): Hey, hey!)

Das, was dabei herauskommt, haben wir beim Gesetz zur Informationsfreiheit gesehen. Hessen liegt im Bundesranking auf Platz 13, wenn es um Informationsfreiheit geht. Noch schlechter sind nur die Bundesländer, die überhaupt kein Gesetz haben. Das zur Qualität dessen, was Sie hier unter Open Data oder dort unter Informationsfreiheit verstehen. Sie produzieren Mogelpackungen, neudeutsch würde man von Fake-Gesetzen sprechen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden.

Einem solchem Gesetz können wir als LINKE nicht zustimmen. – Trotzdem bedanke ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)