Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Torsten Felstehausen zum Open-Data-Gesetz

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzDigitalisierung

In seiner 94. Plenarsitzung am 2. Februar 2022 diskutierte der Hessische Landtag über das Open-Data-Gesetz. Dazu die Rede unseres Parlamentarischen Geschäftsführers und digitalpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als LINKE möchten wir uns erst einmal bei der FDP für ihre Initiative für mehr Open Data bedanken. Wir haben es in vier Sitzungen des Ausschusses für Digitales und Datenschutz abgewogen. Wir haben die schriftliche und die mündliche Anhörung hinter uns gebracht. Wir haben es bereits zweimal im Plenum diskutiert und beraten. Dabei sind in der Tat viele positive Aspekte dessen, was die FDP beantragt und initiieren möchte, aufgezeigt worden. Die haben wir abgewogen, aber es sind auch Bedenken geäußert worden, und auch die dürfen nicht unerwähnt bleiben.

Meine Damen und Herren, eines dieser Bedenken war eben, dass natürlich auch die Daten, die auf der Ebene der Kommune schlummern und auf der Ebene der Landkreise schlummern, gehoben werden müssten, dass das mit eingefügt werden muss. Daraufhin dachte sich die FDP: Gesagt, getan, dann fügen wir das Ganze mal flugs noch ein.

(Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen die Kommunen noch schnell mit dazu, und dann ist unser Gesetz auch schon überarbeitet. – Meine Damen und Herren, das ist das Problem, so einfach geht es eben nicht. „Digitalisierung first. Bedenken second“ ist eben kein guter Ratgeber.

(Beifall Christiane Böhm (DIE LINKE))

Ihr Änderungsantrag – das muss ich deutlich sagen –, den Sie nachgeschoben haben, macht den Gesetzentwurf leider nicht besser, sondern er macht ihn schlechter. Die Aufnahme der Kommunen – so richtig der Gedanke auch ist – kann nicht eben noch so in der dritten Lesung eingefügt werden. Mein Vorredner Torsten Leveringhaus hat eben auch noch einmal dargestellt, wo die Probleme dann eigentlich im Detail liegen. Da muss man tatsächlich auch noch einmal ins Detail gehen.

Bei komplizierten Sachverhalten reicht es an der Stelle nicht, wenn man sagt: Okay, wir versuchen das mit Schlagwörtern zu lösen. – Nein, das reicht an der Stelle nicht. Da muss dann eben ein Gesetzentwurf vielleicht noch einmal zurückgenommen werden – so gut der Entwurf ist –, um zu sagen, wir müssen die Kommunen mit hineinbekommen, aber dann müssen wir eben noch einmal grundsätzlich neu darüber nachdenken, was das bedeutet und wie die Abgrenzung aussieht.

Für uns als LINKE muss es einfach heißen – ich will das auch noch einmal darstellen –, wenn es um Open Data geht: Immer dann, wenn öffentliche Gelder im Spiel sind, muss es auch ein öffentliches Gut sein.

(Beifall DIE LINKE)

„Öffentliche Gelder, öffentliches Gut“ muss z. B. bedeuten: Forschungsergebnisse an den Unis – wie bei der Drittmittelforschung – müssen dann für alle zugänglich sein. Höre ich da eine Zustimmung der FDP? – Oh nein, da wird gemauert. „Öffentliches Gut, öffentliche Gelder“ bedeutet eben auch, dass Bildungsbeiträge, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk produziert und ausgestrahlt werden, dauerhaft zur Verfügung stehen müssen. Höre ich da eine Zustimmung der FDP? – Nein, da wird gemauert. „Öffentliche Gelder, öffentliches Gut“ bedeutet dann eben am Ende auch, dass Patente, die fast ausschließlich mit Steuermitteln erforscht worden sind – gerade in Zeiten der Pandemie –, dem Gemeinwesen zur Verfügung stehen müssen, damit sie uns allen zugutekommen, wie eben auch die Daten, die überall schlummern. Höre ich da eine Zustimmung der FDP? – Nein, an der Stelle wird gemauert.

Das macht deutlich, was die Ausrichtung Ihrer Intention ist. Dann, wenn Unternehmen etwas damit anfangen können, schreiben Sie sich das Ganze auf die Fahne. Aber in dem Moment, wenn das Gemeinwesen mit Daten etwas anfangen kann, mit Bildung etwas anfangen kann, mit Lizenzen etwas anfangen kann, bemerken wir ein Mauern der FDP.

(Beifall DIE LINKE)

Trotzdem gehen wir Ihren Weg grundsätzlich mit. Die Open-Data-Philosophie besagt ja: Wir müssen diese Daten, diesen Schatz heben. Wir müssen ihn der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. – Wir fügen aber hinzu: Es darf eben nicht darum gehen, dass es nur den wenigen zugutekommt, es muss den vielen zugutekommen. Das muss dann eben auch durchgehend der Fall sein. Das sehen wir bei Ihrem Ansatz und auch bei Ihrem Gesetzentwurf nicht, den Sie leider noch einmal schlechter gemacht haben. Wir waren zwischenzeitlich schon bei einer Enthaltung; Sie haben das wahrgenommen. Jetzt werden wir uns aber dafür entscheiden, dagegen zu stimmen, weil Ihr Änderungsantrag es einfach nur noch schlechter gemacht hat. So kann man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall DIE LINKE)