Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

"Wir fordern Streichung sämtlicher Straßenbeiträge"

Hermann Schaus

Zu den Gesetzentwürfen der LINKEN sowie der FDP zur Aufhebung der Straßenbeiträge und für mehr kommunale Selbstverwaltung:

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Nachdem zahlreiche Initiativen in Städten, die gegen ihren Willen von der Kommunalaufsicht gezwungen wurden Straßenbeiträge von ihren Bürgern zu erheben, aktiv geworden sind, kommt endlich Bewegung in dieses Thema.

(Beifall bei der LINKEN)

Selbst Ministerpräsident Bouffier und die CDU können nun dieses Problem nicht länger ignorieren. DIE LINKE hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, in dem wir die gänzliche Streichung von Straßenbeiträgen im Kommunalabgabengesetz fordern.

(Michael Boddenberg (CDU): Wir haben mit nichts anderem gerechnet! Seit wann interessieren Sie sich denn für Eigentümer?)

– Herr Boddenberg, warten Sie einmal ab, was ich noch zu sagen habe.

(Zurufe von der CDU)

DIE LINKE hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, in dem wir die gänzliche Streichung von Straßenbeiträgen im Kommunalabgabengesetz fordern. Damit gehen wir auch weit über die im FDP-Gesetzentwurf geforderte kleine Änderung – der Soll- in eine Kannbestimmung – hinaus.

Ich begrüße die auf der Tribüne sitzenden Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bürgerinitiativen sowie die Vertreter der landesweiten Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ ganz herzlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge im Jahr 2013 und die daraus resultierenden kommunalen Satzungen in zahlreichen Städten und Gemeinden Hessens haben vielerorts zu erheblichen Beiträgen betroffener Einwohnerinnen und Einwohner geführt. Durch die Einführung des § 11a in das Kommunalabgabengesetz wurde zudem die bis dahin eher wenig gebräuchliche Erhebung von Straßenbeiträgen für die Kommunen erleichtert. Der seinerzeitige Glaube, durch geringere wiederkehrende Beiträge eine größere Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen, erwies sich jedoch als Trugschluss. Vielerorts entstehen Bürgerinitiativen, die sich zu Recht gegen die in ihren Kommunen entstehenden Straßenbeitragssatzungen zur Wehr setzen.

Auch bei den kommunalen Entscheidungsträgern hat sich inzwischen Ernüchterung breitgemacht, da sie unter dem Druck ausgeglichener Haushalte oder bei sogenannten Entschuldungsprogrammen, wie dem Kommunalen Schutzschirm, von der Kommunalaufsicht zum Erlass solcher Satzungen gezwungen werden.

Es ist ein Unding, dass Bürgerinnen und Bürger, die bereits bei der Erstellung der Straßen vor ihrem Haus erhebliche Erschließungskosten gezahlt haben, nun für die grundlegende Sanierung dieser schon bezahlten Straße erneut herangezogen werden sollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Gipfel der Unverschämtheit liegt allerdings in einem Erlass der Landesregierung vom 3. März 2014, wonach die Haushalte von defizitären Städten und Gemeinden, die keine Straßenbeiträge erheben, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig seien. Mit diesem Verhalten greift die Landesregierung direkt und massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein. Hier wird nun klar, dass die im Dezember 2012 mehrheitlich beschlossene Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nichts anderes war als die Schaffung einer zusätzlichen regelmäßigen Einnahmequelle für die Kommunen.

Wie wäre es sonst zu erklären, dass mittlerweile mehrere Städte gegen ihren Willen Straßenbeitragssatzungen erlassen und Straßenbeiträge erheben? Sie werden dazu gezwungen. Ein besonderes Lob gilt daher Städten – wie Schlitz und Rüsselsheim –, die sich nach wie vor beharrlich weigern, ihren Bürgerinnen und Bürgern diese zusätzlichen Lasten aufzubürden, während andere Städte, wie Mörfelden-Walldorf, dem Druck der Kommunalaufsicht zähneknirschend nachgeben.

Mit der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen zum 1. Januar 2013 wurde die bis dahin bestehende Regelung des § 11 KAG um ein Wahlrecht erweitert, das es den Städten und Gemeinden ermöglicht, die Kosten auch über regelmäßig wiederkehrende Beiträge abzurechnen. Heute, fünf Jahre später, können wir feststellen, dass die Einführung des Wahlrechts nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sondern im Gegenteil für mehr soziale Ungerechtigkeit sorgt.

Wir haben Ihnen daher heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Erhebung von Straßenbeiträgen komplett aus dem Kommunalabgabengesetz streicht und zudem in § 93 HGO einen Passus einfügt, der Straßenbeiträge grundsätzlich für unzulässig erklärt.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit unserer Forderung nach gänzlicher Abschaffung der Straßenbeiträge stehen wir nicht alleine. Wie gesagt: Zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich landauf, landab, sei es z. B. in Niederaula, in Linden, in Hanau, in Schlitz, in Mörfelden-Walldorf, in Wetzlar-Münchholzhausen, in Rüsselsheim oder auch in Maintal, gegründet haben, fordern schon seit Längerem die Abschaffung – so, wie in anderen Bundesländern geschehen. Herr Boddenberg, hören Sie jetzt einmal gut zu.

(Zurufe von der CDU)

In Bayern sollen die Straßenbeiträge fallen, und in Berlin und in Hamburg wurden die Straßenbeiträge wieder abgeschafft.

(Michael Boddenberg (CDU): Die Berliner haben ja auch Geld! Wir zahlen das alles! – Weitere Zurufe von der CDU)

In Baden-Württemberg gibt es dafür kein Gesetz. Aus Berlin liegt mir ein Flyer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus vor, auf dem unter anderem zu lesen steht, dass Straßenbeiträge „reine Abzocke“ seien und der Staat selbst für seine eigene Infrastruktur sorgen müsse. Wörtlich heißt es darin:

Auf Druck der Berliner CDU-Fraktion wird das Straßenausbaubeitragsgesetz wieder abgeschafft! Weiter heißt es dort: Mit der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes gibt es nun wieder klare Verhältnisse: Der Staat sorgt eigenständig für seine Infrastruktur. Das Gesetz stellt einen untauglichen Versuch dar, die Unterhaltung und Pflege der örtlichen Straßen zu weiten Teilen auf die Gruppe der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Damit ist nun Schluss.

(Zurufe von der CDU)

Darüber hinaus befindet sich auf der Rückseite ein Musterbrief, mit dem die Rückzahlung schon gezahlter Straßenbeiträge beantragt werden kann. So viel Bürgerservice, so viel fortschrittliches Denken: Daran könnte sich die CDU-Fraktion in Hessen einmal ein Beispiel nehmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Die wiederkehrenden Straßenbeiträge wurden 2013 unter anderem mit der Begründung eingeführt, dass man den hessischen Kommunen eine bürgerfreundlichere Option an die Hand geben wolle, als dies mit der alten und alleinigen Möglichkeit, einmalig Straßenbeiträge zu erheben, bis dahin vorgesehen war. Die meisten Kommunen verzichteten allerdings zuvor auf die Erhebung und begannen erst dann, mit entsprechenden Straßenbeitragssatzungen vor Ort Straßenbeiträge einzuziehen. Dass es hierbei einzig und allein darum ging, durch die neue Sollvorschrift mehr Druck auf die Städte und Gemeinden ausüben zu können, ihr Haushaltsdefizit auszugleichen, und dass dies dann auch noch über die Kommunalaufsicht erzwungen werden sollte, hat in der damaligen Diskussion niemand gesagt.

Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass auch die FDP von ihrer damaligen Position abrückt – denn auch Sie, Herr Hahn, haben ja der Gesetzesverschärfung zugestimmt, deren Rücknahme Sie heute fordern –, so bleibt Ihre Kehrtwendung dennoch halbherzig;

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das habe ich doch gesagt! Wo waren Sie bei meiner Rede?)

denn Sie wollen es den Kommunen weiterhin ermöglichen, durch eigene Entscheidung Straßenbeiträge zu erheben. Nur der Druck der Kommunalaufsicht soll reduziert werden.

(Dirk Landau (CDU): Schreien Sie doch nicht so! – Klaus Peter Möller (CDU): Sie sind nicht ernst zu nehmen, Herr Kollege! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP – Glockenzeichen des Präsidenten)

Das ist uns aber viel zu wenig. Denn der Rentnerin, die eine kleine Rente hat und für ihr Häuschen dann auf einmal 5.000 €, 10.000 € oder noch mehr auf den Tisch der Kommune blättern soll

(Manfred Pentz (CDU): Von der Rentnerin wollen Sie auch noch Vermögensteuer einziehen!)

– wenn Sie sich beschweren, dass ich so laut bin, dann muss ich Ihnen sagen, Sie bräuchten bloß ein bisschen leiser zu sein, Herr Pentz, so einfach ist das –,

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

ist es gleich, ob im Gesetz eine Soll- oder eine Kannregelung steht. Sie wird so oder so Schwierigkeiten haben, das Geld zusammenzubekommen. Darum geht es, meine Damen und Herren.

(Zurufe von der CDU)

Die von der FDP-Fraktion in ihrem Entwurf vorgeschlagene Änderung in eine Kannregelung und die Feststellung in § 93 HGO, dass es keinen Rechtszwang für Straßenbeiträge geben darf, helfen doch nur den Kommunen, die auch ohne Straßenbeiträge einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, oder Kommunen, die nicht unter dem Kommunalen Schutzschirm stehen.

(Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken: Herr Schaus, kommen Sie bitte zum Schluss.)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass die Kommunalaufsicht verschuldeten Kommunen oder Kommunen mit negativem Haushaltsergebnis ernsthaft die Abschaffung ihrer Straßenbeitragssatzungen und damit die Verringerung der eigenen Einnahmen gestatten wird. Nein, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist und bleibt halbherzig und wird kaum zu einer Änderung führen. Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes feststellen.

(Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken: Herr Schaus, bitte.)

Herr Präsident, letzter Satz. – Da weder Ministerpräsident Bouffier noch die CDU-Fraktion bisher ein Konzept vorgelegt hat, empfehle ich einfach

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

– Herr Bellino –, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, diesmal aus inhaltlicher Überzeugung und nicht aus Versehen. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)