Die hessische Linksfraktion bestand von April 2008 bis Januar 2024

Rede

Janine Wissler - DIE LINKE unterstützt Forderung nach Freigabe der NSU-Akten

Janine WisslerAntifaschismusInnenpolitik

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Vielen Dank an das Team vom Neo Magazin Royale und Frag den Staat für diese wichtige Recherche. Wir haben uns bereits in unserem Sondervotum zum NSU-Untersuchungsausschuss aus dem Jahr 2018 mit den NSU-Geheimakten beschäftigt. Der entsprechende Auszug aus dem Bericht ist unten verlinkt - zusammen mit dem vollständigen Abschlussbericht.

 

In seiner 74. Plenarsitzung am 19. Mai 2021 diskutierte der hessische Landtag über die Petition zur Freigabe der NSU-Akten. Dazu die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mehr als 130.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, in der gefordert wird, die NSU-Akten freizugeben.

Der NSU ermordete zehn Menschen aus rechten, aus rassistischen Motiven – in Kassel den erst 21-jährigen Halit Yozgat. Obwohl sich jahrelang Untersuchungsausschüsse mit den Verstrickungen der Geheimdienste befassten, sind viele Fragen bis heute nicht geklärt, gerade in Hessen, wo ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Tatzeit am Tatort war und der damalige Innenminister Bouffier die polizeiliche Vernehmung mit dem Hinweis auf den Quellenschutz behinderte.

Herr Bellino, mit den NSU-Akten ist der geheim gehaltene Bericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz gemeint und nicht 2.000 Akten.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Es ist ein Bericht gemeint, in dem intern geprüft wurde, ob und welche Hinweise beim LfV auf den NSU vorlagen.

Für 120 Jahre war dieser Bericht als geheim eingestuft worden, also bis ins Jahr 2134. Dieser Bericht ist zu einem Symbol für das Mauern der Behörden geworden, wenn es um den NSU geht.

Ich will daran erinnern, wie dieser Bericht der Öffentlichkeit überhaupt bekannt wurde. In den Akten des NSU-Untersuchungsausschusses stieß meine Fraktion auf den Hinweis, dass das Landesamt für Verfassungsschutz 2012 vom damaligen Innenminister Rhein angewiesen worden war, alle Akten nach Hinweisen auf NSU-Bezüge zu durchkämmen und einen Bericht zu fertigen.

Zuvor war gar nicht darüber informiert worden, dass es einen solchen Bericht gibt, dass es zweieinhalb Jahre dauernde Prüfungen im LfV überhaupt gegeben hat. Der Bericht lag weder dem Untersuchungsausschuss in Hessen noch dem des Bundestages vor.

Erst auf unseren Antrag hin wurde der Bericht dann geliefert – zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft. Später wurde ein Teil daraus herabgestuft, sodass man wenigstens öffentlich daraus zitieren konnte.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nach vier Monaten Kampf!)

Dieser interne Bericht stellt dem LfV ein verheerendes Zeugnis aus und offenbart gravierende Versäumnisse im NSU-Komplex: Hunderten von Hinweisen auf Waffenund Sprengstoffbesitz bei Neonazis ist nicht nachgegangen worden. 541 Aktenstücke gingen verloren, wichtige Akten wurden auch in Hessen geschreddert.

Ich sage Ihnen: Ein Geheimdienst, der Hunderten von Hinweisen auf Waffen und Sprengstoff bei Nazis nicht nachgeht, der Akten verschlampt – ein solcher Geheimdienst hat vollkommen versagt.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das wirksamste Frühwarnsystem gegen Nazis sind immer noch die zivilgesellschaftlichen Bündnisse. Es waren die investigativen Journalistinnen und Journalisten und die antifaschistischen Recherchegruppen – sie sind der beste Verfassungsschutz, und ihnen gebührt unser Dank. Bei vielen dieser Engagierten ist das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen erschüttert, wenn es um das Aufklären rechter Gewalttaten und Netzwerke geht. Sie fordern eine öffentliche Aufarbeitung, so wie es diese Petition fordert; und sie wird breit unterstützt – unter anderem vom Intendanten des Kasseler Staatstheaters, Thomas Bockelmann, und auch von der Familie Yozgat.

Gerade aus meiner Erfahrung im NSU-Untersuchungsausschuss kann ich bestätigen: Die bisherige Aufarbeitung ist nicht ausreichend.

Ja, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses durften die geschwärzten Akten ungeschwärzt einsehen – unter Aufsicht des LfV, ohne das Recht, sich Notizen zu machen. Und vor allem durften wir nicht darüber reden. Wir durften nur in Geheimsitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber sprechen. Meine Damen und Herren, eine Aufarbeitung im Geheimen ist keine Aufarbeitung; denn sie bleibt ohne Konsequenz.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir brauchen aber Konsequenzen. Deshalb ist eine Veröffentlichung des gesamten Berichts möglich, und sie ist nötig.

CDU und GRÜNE behaupten etwas anderes. Sie behaupten, es gebe keine Rechtsgrundlage für die Freigabe der Akten. Aber das stimmt nicht.

Natürlich könnte das LfV bzw. das Innenministerium als Akten herausgebende Stelle diesen Bericht herunterstufen. Das ist doch im Untersuchungsausschuss auch so gemacht worden. Nach § 9 der Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen ist das möglich. Und wenn Sie meinen, dass eine Rechtsgrundlage fehlt, dann schaffen wir eine Rechtsgrundlage, um diesen Bericht veröffentlichen zu können.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Natürlich kann der Landtag die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung vorschlagen. Dann stehen Sie doch wenigstens dazu, dass Sie die Freigabe der Akten nicht wollen, aber werfen Sie doch keine Nebelkerzen, und behaupten Sie doch nicht solche Dinge, die nachweislich nicht stimmen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Sie behaupten, die Geheimhaltung sei nötig, weil in dem Bericht die Klarnamen von V-Leuten stehen würden. Das ist absurd. In den Dokumenten des Verfassungsschutzes, auch in den geheimen, stehen keine Namen von V-Leuten. Darin stehen immer nur Kürzel. Alle, die den NSU-Untersuchungsausschuss verfolgt haben, wissen das. Hierbei handelt es sich um einen zusammenfassenden Bericht – nicht um Primärquellen –, der die Versäumnisse der Behörde offenlegt. Was hier durch Geheimhaltung geschützt werden soll, sind nicht Persönlichkeitsrechte, sondern das ist das Landesamt, das vollkommen versagt hat, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Es geht hier nicht nur um die Aufklärung der Vergangenheit; es geht darum, solche Taten in Zukunft zu vermeiden. Auch das schulden wir den Opfern. Nach dem NSU haben wir den Mord an Walter Lübcke, Halle, Hanau und weitere rechte Straftaten erlebt. Und der Mörder Walter Lübckes, Stephan Ernst, war dem LfV bekannt.

Daher: Schluss mit der Geheimniskrämerei. Wir brauchen eine öffentliche Aufarbeitung, und deshalb appelliere ich an Sie und insbesondere an die GRÜNEN, heute zuzustimmen, die Akten freizugeben.

Die GRÜNEN haben damals der Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht zugestimmt. Das haben Sie im Nachhinein als Fehler bezeichnet. Heute haben Sie die Chance, diesen Fehler zu korrigieren. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

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